Schwerin. Es klingt ein bisschen wie der Anfang eines schlechten Witzes: Was bekommt man, wenn man 21 junge Schweriner in einen Satzungsentwurf schickt und dann noch eine Verwaltung dazu? Eine Demokratie-Übung für Fortgeschrittene. Der Kinder- und Jugendrat der Landeshauptstadt bekommt gerade eine neue Satzung verpasst. Klingt erst einmal trocken. Ist es auch – bis man liest, was die Kinder und Jugendlichen selbst daraus machen wollen.
Die Verwaltung hat das Ganze als „rechtliche Aufräumarbeit“ verstanden: Das alte Regelwerk passte nicht mehr zu Hauptsatzung und Kommunalverfassung, das Verfahren zur Besetzung des Gremiums war „ungeregelt und intransparent“. Also machte die Stadt das, was Stadtverwaltungen üblicherweise tun: Sie schriebe einen neuen Entwurf. 21 Mitglieder, 21 Stellvertreter, gewählt für zwei Jahre. Vorschlag: Sieben aus dem Stadtschülerrat, sieben aus Trägern der sozialräumlichen Jugendarbeit, sieben aus dem eigenen Bestand. Transparent. Nachvollziehbar. Haushaltskonform.
Und dann kam der Kinder- und Jugendrat und sagte: reicht uns nicht.
Beteiligung ist kein freundliches Zuhören, sondern ein Recht. Verwaltung darf das nicht einfach umetikettieren.
Von „beratend“ zu „Interessenvertretung“
In einem Änderungsantrag vom 30. Juni legt das Gremium nach. Im Kern geht es um eine einzige, sehr grundsätzliche Frage: Was darf der Kinder- und Jugendrat eigentlich? Die Verwaltung sagt: beraten. Er selbst sagt: vertreten. Klingt nach Semantik, ist aber eine handfeste Verschiebung im Gefüge der kommunalen Spielregeln.
Konkret fordert das Gremium: künftig soll die Stadtvertretung den Rat ausdrücklich als „Interessenvertretung der Schweriner Kinder und Jugendlichen“ anerkennen, Oberbürgermeister und Verwaltung sollen verpflichtet werden, Kinderrechte zu wahren und die Arbeit des Rates „tatkräftig und nachhaltig“ zu unterstützen. Im Klartext: Schluss mit der Laienspielgruppe, in der Kinder höflich zuhören, während Erwachsene trotzdem machen, was sie wollen.
Rederecht, Antragsrecht, eigenes Budget
Die Forderungen lesen sich wie das Pflichtenheft eines jeden Erwachsenen-Gremiums – und genau das ist der Punkt. Die Mitglieder des Rates sollen künftig an öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse teilnehmen dürfen, wenn Kinder und Jugendliche betroffen sind. Sie sollen dort ein Rede- und ein Antragsrecht haben. Sie wollen Unterlagen früher und in altersgerechter Form bekommen und bis zu vier Wochen Zeit, um eigene Beschlussvorlagen auszuarbeiten. Soweit eigentlich nichts, was in einer Demokratie ungewöhnlich wäre. Außer man hat sich seit Jahrzehnten daran gewöhnt, dass „Jugendbeteiligung“ ein Etikett ist, das in der Schublade verschwindet, sobald es eng wird.
Beim Geld wird’s dann richtig spannend. Die Verwaltung sieht ein „angemessenes Förderbudget nach Maßgabe der Haushaltslage“ vor – klingt vernünftig, ist aber finanziell unverbindlich. Der Jugendrat will stattdessen ein eigenes Budget im Haushalt, beschlossen im Einvernehmen mit dem Jugendhilfeausschuss, orientiert an der Zahl der Kinder und Jugendlichen bis 21 Jahre in Schwerin. Über die Verwendung soll der Rat selbst entscheiden. Anschließend Verwendungsnachweis. Klingt nach Regeln, die für jeden Bürgerverein gelten würden. Für ein von der Verwaltung bislang als Schmuckstück der Beteiligungskultur geführtes Gremium klingt es fast nach Revolution.
Zusammensetzung: feiner, nicht gröber
Auch bei der Zusammensetzung will der Rat nachschärfen. Statt der Dreiteilung des Verwaltungsentwurfs schlägt das Gremium eine feinere Verteilung vor: vier Mitglieder aus den Trägerverbünden I und II, vier aus Trägerverbund III, drei aus dem Stadtschülerrat, drei aus Jugendverbänden und sonstigen Jugendorganisationen, sieben über die bisherigen Strukturen des Rates. Mehr Plätze für Verbände, mehr Repräsentativität, mehr Druck auf das Verfahren. Wer in Schwerin künftig über Kinder und Jugendliche redet, soll das nicht mehr ohne den Kinder- und Jugendrat tun können.
Was jetzt auf dem Tisch liegt, ist also mehr als eine technische Satzungsänderung. Es ist ein kleiner Verfassungstest für eine Stadt, die in Sachen Beteiligung bisher gern auf Stadtrundfahrten verweist. Die Kinder und Jugendlichen haben den Test vorbereitet. Jetzt liegt er bei Oberbürgermeister, Stadtvertretung und Verwaltung. Und dort wird man sich fragen müssen, ob „beratend“ noch reicht – oder ob man in Schwerin bereit ist, junge Menschen mitreden zu lassen, statt sie weiter anzuhören.
Foto: Sonny Sixteen / Pexels
Quelle: schwerin.news
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