Mecklenburg-Vorpommerns Landesregierung bleibt stur: Nachdem das Oberverwaltungsgericht Greifswald die landeseigene Bäderregelung für touristische Sonntagsöffnungen im März gekippt hat, hat das Wirtschaftsministerium jetzt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Ziel: Revision und eine bundeseinheitliche Klärung des Konflikts zwischen Sonntagsruhe und Tourismus-Umsatz. Bis 10. August muss die Beschwerde begründet sein; die Landesregierung rechnet selbst mit rund fünf Monaten Verfahrensdauer für die Nichtzulassungsbeschwerde und weiteren 13 Monaten, falls tatsächlich Revision zugelassen wird.
Die Regelung, um die gestritten wird, ist nüchtern: Vom 15. März bis 31. Oktober und noch einmal vom 17. Dezember bis 8. Januar dürfen in 84 als touristisch relevant eingestuften Gemeinden die Läden an Sonn- und Feiertagen öffnen. Geklagt hatte die Gewerkschaft ver.di – das OVG sah den verfassungsrechtlich verankerten Sonn- und Feiertagsschutz verletzt, das Regel-Ausnahme-Verhältnis sei nicht gewahrt. Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte (SPD) nennt das Urteil „rechtswidrig, aber nicht rechtskräftig“ und verweist auf Parallelregelungen in Schleswig-Holstein und Bayern, die ähnlich funktionieren und ebenfalls beklagt werden.
Händler rechnen mit, Handel klagt leise mit
Während das Land vor Gericht zieht, läuft die Regelung vorerst weiter – das ist die Pointe, die Wirtschaft und IHK derzeit überhaupt ruhigstellt. Kristin Just vom Handelsverband Nord sagt, bei ihren Mitgliedern seien 10 bis 25 Prozent des Jahresumsatzes an die erweiterten Sonntagsöffnungen gekoppelt, vor allem im Schuh- und Bekleidungseinzelhandel, der seine Winterware „im Sommer ordert, weil das zwei Mal im Jahr passiert“. Krister Hennige, Präsident der IHK Neubrandenburg, sprach von „Zuversicht“ – man habe wenigstens diese Saison gesichert.
Ich bin erstmal wahnsinnig dankbar, dass wir in dieser Saison und auch bis Ende des Jahres erstmal das beibehalten, was im Moment gültig ist.
Krister Hennige, IHK Neubrandenburg
Parallel arbeitet das Land an einer Ersatzverordnung
Was passiert, wenn das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch nicht zulässt oder am Ende doch verliert, hat das Wirtschaftsministerium im Hinterkopf: „Wie eine Ersatzverordnung aussehen könnte, falls die Beschwerde nicht von Erfolg gekrönt ist“, werde parallel vorbereitet, so Schulte. Den Spielraum, den das Grundgesetz für die Sonntagsöffnung lasse, wolle man „maximal ausreizen“. Sprich: Man will weiter öffnen, nur formal sauberer, falls das Gericht das alte Konstrukt zerreißt.
Für Schwerin bedeutet das vorerst: 84 Gemeinden – und damit ein Gutteil des Landes – dürfen weiter sonntags Kasse machen, das OVG-Urteil ist nicht rechtskräftig, und die Landespolitik darf sich damit rühmen, „für den Handel gekämpft zu haben“, während die Gewerkschaft auf die nächste Instanz wartet. Sonntagsruhe bleibt in MV ein zähes Verhandlungsfeld – diesmal mit bundesweiter Strahlkraft, weil andere Bundesländer sehr genau hinschauen, wie das Bundesverwaltungsgericht hier entscheidet.
Foto: Jan-Herm Janßen / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0
Quelle: NDR
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