Politik

MV-Landtag beschließt Besoldungsrunde: Mehr Geld für Beamte in drei Stufen – und ein Karlsruher Urteil, das warten muss

Willkommen in Schwerin, liebe Leserinnen und Leser. Diese Woche hat der Landtag eine Besoldungsrunde für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter beschlossen. Drei Stufen, in Anlehnung an den Tarifvertrag der Länder vom 14. Februar 2026. Klingt erstmal nach dem normalsten Verwaltungsakt der Welt – ist aber politisch ziemlich aufgeladen. Denn im Raum steht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025, das die Länder zwingt, ihre Beamtenbesoldung verfassungsgemäß zu gestalten. Also: amtlich, nicht nur knapp oberhalb der Grundsicherungsschwelle.

Genau dieses Thema haben die Abgeordneten jetzt nicht mitgemacht. Stattdessen haben sie brav das Tarifergebnis übernommen, das im Februar zwischen Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgehandelt wurde. Erste Stufe gibt es bereits seit Juni – als Abschlagserlass, versteht sich, weil die parlamentarische Zustimmung noch ausstand. Die ist jetzt da. Die Erhöhung kommt also nicht überraschend, sondern retroaktiv bestätigt. Schweriner Beamte wissen längst, was sie dieses Jahr noch erwartet.

Drei Stufen, ein Aufschub

Die Anpassung erstreckt sich nicht nur auf das Grundgehalt. Auch Familienzuschläge, Stellenzulagen und – erstmals – sämtliche Erschwerniszulagen werden erhöht. Profitieren werden vor allem die Einsatzkräfte bei Polizei, Justiz und Feuerwehr im Land. Klingt erstmal nach einer soliden Sache. Ist es im Prinzip auch. Aber der Beigeschmack bleibt: Wer die Gehälter seiner Beamten anhebt, ohne zeitgleich das zu reparieren, was Karlsruhe bemängelt hat, der hat eigentlich nur die Hälfte gemacht.

„Mit der gestrigen Entscheidung sorgt der Landtag für Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Die Beschäftigten können sich darauf verlassen, dass das Tarifergebnis zeit- und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen wird. Damit setzen wir ein wichtiges Signal der Wertschätzung gegenüber den Beamtinnen und Beamten unseres Landes.“ (mecklenburg-vorpommern)

Dr. Heiko Geue, Finanz- und Digitalisierungsminister

Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Zwei Wörter, die in der Schweriner Politik so selten fallen, dass man sie glatt rahmen möchte. Wobei – bei Beamtengehältern klappt das offenbar. Bei Straßensanierungen, Bahnstrecken, Schulgebäuden – eher nicht so.

Karlsruhe hat schon gesprochen

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 17. September 2025 klargestellt: Die Alimentation von Beamten muss verfassungsgemäß sein. Klingt trocken, ist es aber nicht. Es bedeutet: Wer den Grundsatz „amtsangemessener Unterhalt“ über die Jahre unterläuft, zahlt am Ende zu wenig – und macht sich angreifbar. Mecklenburg-Vorpommern ist da keine Ausnahme. Die Landesregierung weiß das. Im März hat Finanzminister Geue das auch deutlich gemacht. Heißt: Es muss passieren, nur nicht jetzt.

Der Grund für die Verschiebung ist handwerklich: Das Finanzministerium ist noch in Gesprächen mit dem Landesrechnungshof, den Gewerkschaften und dem Richterbund, um verschiedene Modelle zu bewerten. Eine fundierte Beratung vor den Landtagswahlen im September sei „zeitlich nicht mehr machbar gewesen“, heißt es aus dem Ministerium. Mit Verlaub: Das klingt eher nach politischer Bequemlichkeit als nach Sachzwang. Karlsruhe lässt einem nicht beliebig Zeit. Und wer die unangenehmen Entscheidungen in die nächste Legislaturperiode schiebt, der macht das, was man in Schweriner Amtsstuben am besten kann – warten, bis ein anderer dran ist.

Wer profitiert, wer schaut zu

Die Erhöhung gilt für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter des Landes. Auch für Versorgungsempfänger, also Pensionäre, wird nachgezogen. Alle anderen – Tarifbeschäftigte, Selbstständige, Leute in der freien Wirtschaft – müssen sich an den privaten Arbeitgeber wenden. In MV sind das überdurchschnittlich oft dieselben Leute, die ohnehin schon zuschauen, wie die öffentliche Hand ihre Beschäftigten belohnt, während der eigene Lohnzettel derselbe bleibt wie im Vorjahr.

Was bleibt? Eine solide Besoldungsrunde, die im Grundsatz keiner ablehnen kann. Aber auch das Wissen, dass die wirklich unbequemen Entscheidungen – die verfassungsgemäße Alimentation – in eine Zeit nach der Landtagswahl verschoben werden. Wer in MV auf „Verlässlichkeit und Planungssicherheit“ setzt, muss sich offenbar gedulden. Wie immer.

„Für mich steht außer Frage, dass Mecklenburg-Vorpommern eine verfassungsgemäße Besoldung gewährleisten muss. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verlangt eine sorgfältige und rechtssichere Umsetzung. Dieser Anspruch lässt sich nur mit der erforderlichen Gründlichkeit erfüllen.“

Dr. Heiko Geue

Mehr zu den konkreten Stufen und Summen gibt es im Originalbericht bei SN-Aktuell.

Foto: Siegfried Poepperl / Pexels

Quelle: SN-Aktuell

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