Infrastruktur

Mehr Schweriner brauchen einen Schein, damit sie sich das Wohnen leisten können: MV hebt die Einkommensgrenzen an

Schwerin – Es klingt erstmal wie eine gute Nachricht: Ab Dienstag, 8. Juli 2026, gelten in Mecklenburg-Vorpommern neue Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein (WBS). Wer in einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung wohnen will, darf jetzt ein paar Hundert Euro mehr auf dem Konto haben – und fällt damit nicht sofort aus der Förderung. Klingt nach Aufbruch. Ist vor allem ein Armutszeugnis.

Die Begründung der Landesregierung: Die Mindestlöhne sind gestiegen, die allgemeine Einkommensentwicklung im Land macht höhere Grenzen erforderlich. Wer also bisher zu viel verdient hat, um eine Sozialwohnung zu bekommen, aber zu wenig, um sich auf dem freien Markt eine angemessene Bleibe zu leisten, kann jetzt endlich einen Antrag stellen. Das ist die Zielgruppe: Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Wohnungslose, sonstige Hilfebedürftige. Mit anderen Worten: die Leute, die sich in einer wachsenden Wirtschaft keine Wohnung leisten können.

Drei Förderwege, eine traurige Botschaft

Die neue Verordnung unterscheidet drei Förderwege: Sozialwohnungen, Modernisierungs-, Städtebauförderungs- und Altenwohnprogramm; Mietwohnungsbau im zweiten Förderweg; und Eigentümer von modernisiertem Wohnraum. Für jeden dieser Wege gibt es eigene Einkommensgrenzen – gestaffelt nach Haushaltsgröße. Wer unter den Grenzen bleibt, darf einziehen. Wer drüber liegt, muss weiter suchen – auf einem Mietmarkt, der in Schwerin zwischen 9 und 12 Euro pro Quadratmeter liegt, je nach Lage und Glück.

„Eine Stadt, die ihren Bürgern zum feierlichen Akt erklärt, dass sie jetzt ein paar Hundert Euro mehr verdienen dürfen, um als bedürftig zu gelten, hat ein größeres Problem als die Einkommensgrenzen.“ (mecklenburg-vorpommern)

Fortschreibung – alle zwei Jahre ein bisschen weniger peinlich

Die wesentliche Neuerung: Die Einkommensgrenzen werden künftig gesetzlich fortgeschrieben – also automatisch an die tatsächliche Einkommensentwicklung in MV angepasst. Die erste planmäßige Nachjustierung erfolgt zum 1. September 2028. Bis dahin dürfen die Schweriner die Hoffnung hegen, dass die Mieten nicht schneller steigen als die Grenzen – was bei der aktuellen Bau- und Sanierungsdynamik in der Landeshauptstadt eher Wunschdenken ist.

Die Ironie der Sache: Eine Stadt, die sich rühmt, Landeshauptstadt zu sein und damit Vorbild für ganz MV, kann ihren eigenen Bewohnern nicht mal eine bezahlbare Wohnung garantieren – und feiert jetzt die moderate Anhebung von Grenzwerten als sozialpolitischen Meilenstein. Wer in Schwerin mit einem mittleren Einkommen eine Wohnung sucht, weiß ohnehin: Der Wohnberechtigungsschein ist kein Ticket in eine bezahlbare Bleibe. Er ist das Eingeständnis, dass der Markt für normale Menschen nicht mehr funktioniert. Dass jetzt mehr Menschen dieses Eingeständnis brauchen, ist kein Erfolg. Es ist ein Menetekel.

Foto: Tobias Wilden / Unsplash

Quelle: SN-Aktuell

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