Infrastruktur

500 Euro fürs Sicherungskasten-Gucken: Wie die städtische WGS Schweriner Mieter abkassierte – und nur zäh zurückgibt

Schwerin, die Landeshauptstadt, schreibt das Wörterbuch der Absurditäten erneut um: Wer hier zur Miete wohnt, darf neuerdings tief in die Tasche greifen – für eine Tätigkeit, die ein geschulter Handwerker in zwanzig Minuten erledigt, eine Rechnung über durchschnittlich 300 Euro bekommt und im Einzelfall sogar 500 Euro kostet. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft WGS nennt das wohlklingend „E-Revision“ – der Schweriner Mieterbund nennt es das, was es ist: einen erneuten Versuch, an den Mietern der 96.000-Einwohner-Stadt Kasse zu machen.

Die WGS hat nun eingelenkt – halbwegs. Mieter mit Verträgen aus DDR-Zeiten, also unterzeichnet vor dem 1. Juli 2007, sollen ihr Geld zurückbekommen. Was die WGS als „vertragsabhängige Lösung“ verkauft, ist in Wahrheit ein Eingeständnis: drei verschiedene Vertragsarten – DDR-Altverträge, Mietverträge mit Öffnungsklauseln und neuere Verträge, in denen die E-Revision ausdrücklich als umlagefähige Betriebskostenart benannt wird –, drei verschiedene Behandlungen. Eine WGS-Sprecherin erklärte gegenüber Schwerin-Lokal, die Umlagefähigkeit der Kosten hänge „maßgeblich von der konkreten Regelung im Mietvertrag ab“. Auf Mietrecht-Niveau korrekt. Auf Schwerin-Niveau ein Schlag ins Gesicht aller übrigen Mieter.

300 Euro für ein Sicherungskasten-Gucken

Was verbirgt sich hinter dieser „E-Revision“? Im Kern: ein Handwerker geht durch die Wohnung, prüft Steckdosen, Sicherungen und FI-Schalter, hakt Zählerstände ab, klemmt seine Mappe zu und geht wieder. Dafür drei Hundert Euro. Im Einzelfall fünf Hundert. Mehr als ein Tagessatz eines freien Elektrikers in Mecklenburg-Vorpommern, niedriger als das Honorar, das manche WGS-Tochter pro „Verwaltungsakt“ abrechnet. Der Mieterbund spricht von Verstößen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot – juristisch korrekt, bürgernah formuliert: Es steht im WGS-Gesetz offenbar nicht, dass man als Mieter in der Landeshauptstadt für einen Handwerker, der drei Sicherungskästen abklappert, den halben Monat Wurst auf dem Tisch bezahlt.

In Schwerin, so das Kalkül der städtischen Wohnungsfirma, rechnet ohnehin niemand damit, dass die eigene Rechnung überprüft wird. Schweriner Mieter, „die haben einfach resigniert“, sagt ein fiktiver Anwohner aus dem Müßer Berg: „Bei mir steht jeden Monat irgendwas Neues auf der Abrechnung. Heizöl wär mir ja noch egal, aber jetzt zahl ich auch noch dafür, dass jemand in meiner Wohnung Steckdosen angefasst hat, die ich seit fünf Jahren nicht nutze.“ Eine fiktive WGS-Mitarbeiterin, anonym, weil die Kündigungswelle sonst wohl unvermeidlich wäre: „Solange die Verträge es hergeben, solange wird abgerechnet. Das ist buchhalterische Pflicht.“ Ein fiktiver Jurist des Mieterbunds kontert: „Buchhalterische Pflicht endet da, wo das Wirtschaftlichkeitsgebot beginnt.“

„Wer in Schwerin zur Miete wohnt, weiß: Die WGS gehört dir, dir, dir – deinem Geld nach.“ – fiktiver Mieter, Schwerin-Müß

Die DDR-Klausel als Alleinstellungsmerkmal

Was die Sache besonders schwerinisch macht: Die WGS-Erstattung gilt nur für Mieter, deren Vertrag vor dem 1. Juli 2007 unterschrieben wurde. Im Klartext: Wer in den Neunzigern oder früher eine städtische Wohnung bekam, bekommt sein Geld zurück. Wer 2008 oder später einzog, schaut in die Röhre – obwohl die Arbeit dieselbe ist. Ein Relikt aus der Mauerfall-Bürokratie. Oder, wie es ein fiktiver Stadtvertreter der CDU ausdrückt: „Wir sind die Landeshauptstadt und verwalten Verträge, die älter sind als die meisten unserer Neumieter. Wer jetzt bei der WGS einzieht, hat halt das Pech, dass die Mauer schon weg war.“

Der Mieterbund befürchtet, dass die nächsten Betriebskostenabrechnungen bereits wieder dieselbe Position enthalten – nun für die im Jahr 2025 erbrachten Leistungen. Die WGS erklärt, das sei „Gegenstand interner Prüfungen“. Man darf das übersetzen: Solange intern geprüft wird, lässt sich das Geld weiter einziehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Schweriner Mieter für die E-Revision 2025 erneut zur Kasse gebeten werden, liegt nach Lage der Dinge bei deutlich über fünfzig Prozent. Optimistisch geschätzt.

Was bleibt? Eine städtische Wohnungsbaugesellschaft, die 96.000 Menschen beherbergt, ihren Mietern das Geld aus der Tasche zieht – und nur zäh das zurückgibt, was Juristen ohnehin als unrechtmäßig einordnen würden. Die WGS macht vor, wie kommunale Daseinsvorsorge in der Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns funktioniert: erst kassieren, dann prüfen, dann teilweise erstatten, dann das nächste Mal kassieren. Die Schweriner dürfen sich auf die Betriebskostenabrechnung 2025 freuen – mit ziemlicher Sicherheit wieder mit einer Position für eine Sicherungskasten-Begehung, die kein Mensch bestellt hat.

Foto: Stefan Steinbauer / Unsplash

Quelle: Schwerin-Lokal

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