Demokratie ist in Mecklenburg-Vorpommern ein hohes Gut. Deshalb wird sie sicherheitshalber als Einschreiben verschickt. Die Kleinpartei „Lobbyisten für Kinder“ hat 148 Unterstützungsunterschriften gesammelt und damit die nötige Zahl für die Landtagswahl erreicht. Trotzdem könnte sie von der Landesliste fliegen, weil ihr Brief nach einem Sortierfehler zwei Tage zu spät in Schwerin ankam. Über politische Teilhabe entscheidet im Nordosten damit möglicherweise nicht der Wähler, sondern die Logistik.
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Wie der NDR berichtet, waren die Unterschriften zwar zusammen, ihre behördliche Bestätigung dauerte jedoch so lange, dass die Unterlagen erst fünf Werktage vor Fristende verschickt werden konnten. Die Frist lief am 7. Juli ab. Die offizielle Adresse der Landeswahlleitung stand auf dem Einschreiben. DHL leitete es dennoch automatisch an deren Postfach um, weil vorhandene Postfächer als bevorzugte Zustelladresse behandelt werden. Ein Sortierfehler verlängerte die Reise schließlich um zwei Tage.
Korrekte Adresse, falscher Briefkasten, Demokratie beendet
Das ist deutsche Präzision in ihrer reinsten Form: Der Absender macht alles so korrekt, dass der Dienstleister die korrekte Adresse eigenständig verbessert und die Sendung dadurch falsch zustellt. Am Ende ist niemand zuständig, aber die Frist bleibt selbstverständlich zuständig. Sie kennt keine Nachsicht, keinen Sortierfehler und schon gar keinen Humor.
Die Landeswahlleitung sieht nach eigener Aussage keinen Handlungsspielraum, weil die gesetzliche Frist nicht eingehalten wurde. Der Landeswahlausschuss könne deshalb wahrscheinlich keine Zulassung erteilen. Für die Partei ist das bitter: 148 Menschen unterschreiben rechtzeitig, ein Brief wird falsch sortiert, und plötzlich wiegt die Laufzeit eines Umschlags mehr als der dokumentierte Wille der Unterstützer.
„Das Wahlrecht ist natürlich geschützt. Es darf nur nicht geknickt, unzureichend frankiert oder nach 18 Uhr eingeworfen werden“, erklärt ein fiktiver Schweriner Demokratie-Sachbearbeiter, während er die Gewaltenteilung nach Postleitzahlen abheftet.
DHL bekommt faktisch ein Vetorecht
Die Partei spricht von einem Vorgang, der „an Schikane“ grenze. Sie hat um Nachsicht gebeten und prüft den Gang vor das Landesverfassungsgericht. Das dürfte ein beeindruckendes Verfahren werden: Verfassungsrecht trifft Sendungsverfolgung. Anlage eins ist die Landeswahlordnung, Anlage zwei ein Screenshot mit dem Status „Die Sendung wurde leider fehlgeleitet“.
Die eigentliche politische Absurdität liegt tiefer. Parteien sollen Unterstützer mobilisieren, Formulare korrekt ausfüllen, Unterschriften amtlich bestätigen lassen und sämtliche Fristen beachten. Wenn danach ein privater Paket- und Briefdienst am Zielort falsch sortiert, behandelt der Staat das Ergebnis offenbar wie höhere Gewalt mit gelbem Logo. Die Vorschriften sind unbestechlich, solange nicht gefragt wird, wer den Fehler verursacht hat.
Große Parteien unterhalten Geschäftsstellen, Personal und eingespielte Apparate. Eine Kleinstpartei trägt ihre Demokratie dagegen buchstäblich selbst zur Post. Genau dort zeigt sich, wie neutral Bürokratie sein kann: Sie benachteiligt niemanden persönlich, sondern einfach alle, die sich keinen hauptamtlichen Fristenbeauftragten leisten können. (landtagswahl)
Endgültige Entscheidung am 30. Juli
Am 30. Juli will der Landeswahlausschuss endgültig entscheiden. Bis dahin bemühen sich die „Lobbyisten für Kinder“ um ihre Zulassung und suchen nach Urteilen oder Regelungen aus anderen Regionen, die eine Ausnahme ermöglichen könnten. Falls das scheitert, bleibt noch einstweiliger Rechtsschutz vor dem Verfassungsgericht.
Für die Landtagswahl am 20. September ergibt sich schon jetzt eine klare Lehre: Wer in Mecklenburg-Vorpommern politisch mitmachen will, braucht keine besseren Ideen. Er braucht eine frühere Leerung, ein belastbares Postfach und im Zweifel einen Kurier mit Blaulicht. Demokratie beginnt beim Bürger und endet am Sortierband.
Foto: Element5 Digital / Pexels
Quelle: NDR
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