Politik

Schwerins Friedhofsgebühren steigen wieder: Steinmetze warnen, Stadt sagt „Es gibt keine Alternative“ – beides gleichzeitig

Willkommen in Schwerin, der Landeshauptstadt, in der ausgerechnet der Tod immer teurer wird. Die Stadtvertretung soll in den kommenden Wochen über die erste Änderung der Friedhofsgebührensatzung für die Jahre 2027 bis 2029 entscheiden. Klingt nach trockener Verwaltungsmathematik. Ist es aber nicht. Denn was da auf 62 Vorlagenseiten verpackt wurde, ist im Kern eine Botschaft an die Angehörigen: Euer letzter Gang durch unsere Trauerhalle kostet ab 2027 satte 12,7 Prozent mehr. Eine Bestattung selbst 11,8 Prozent. Über alle Posten hinweg kalkuliert die Verwaltung mit 6,1 Prozent mehr Gebührenaufkommen. Bei den Grabnutzungsrechten sind es „nur“ 2,0 Prozent. Das klingt erstmal moderat. Ist es auch. Es ist die moderateste Zahl in einer Vorlage, die sonst vor allem mit zweistelligen Erhöhungen glänzt.

Es gibt keine Alternative, weil eine freiwillige Bezuschussung durch die Landeshauptstadt nicht möglich sei.

Beschlussvorlage der Stadtverwaltung, öffentliche Auslage im Bürgerinformationssystem der Landeshauptstadt

Eine Stadt, die ihre Friedhöfe bezuschusst – aber nicht darf

Genau dieser Satz ist der Knaller. Denn er steht in einer Vorlage, in der die Stadt selbst einräumt, dass sie 30,4 Prozent der Friedhofsflächen als öffentliche Grünflächen herausrechnet und bezuschusst. Mit anderen Worten: Die Verwaltung gibt in derselben Vorlage zu, dass sie das Ding, das sie da gerade verteuern will, teilweise selbst bezahlt. Und kommt dann zum Schluss, dass eine freiwillige Bezuschussung nicht möglich sei. Schwerin. Hier wird öffentliches Grün erst kalkuliert und anschließend wegdefiniert. Wer das versteht, hat den inneren Verwaltungsdschungel dieser Stadt begriffen. Wer es nicht versteht, muss damit leben, dass die Trauerfeier 12,7 Prozent teurer wird.

Das Handwerk hat das inzwischen auch kapiert. Die Handwerkskammer Schwerin hat in einem Schreiben an die Stadtvertretung eindringlich davor gewarnt, die neue Satzung im Schnelldurchlauf zu beschließen. Ihr Hauptvorwurf: Die einzelnen Gebührentatbestände seien für Anwenderinnen und Anwender nicht ausreichend nachvollziehbar. Hoheitliche und nicht-hoheitliche Gebührenbestandteile würden vermengt, an der Verhältnismäßigkeit einzelner Posten bestünden Zweifel. Schon bei der letzten Erhöhung habe man darauf hingewiesen. Passiert ist: nichts Sichtbares. Außer einer neuen Vorlage mit neuen, noch komplizierteren Zahlen. Die Steinmetze und Steinbildhauer MV haben sich parallel im Mai an die Stadt gewandt und warnen vor einer einseitigen Belastung einzelner Grabarten und den langfristigen Folgen für die Friedhofskultur.

Brutto, netto, Umsatzsteuer, Trauer

Was die Vorlage zusätzlich zum administrativen Hochseilakt macht, ist die Umsatzsteuer. Bestimmte Leistungen rund um anonymer Grabformen sollen künftig umsatzsteuerpflichtig sein. Auch Nebenleistungen können steuerpflichtig werden, wenn sie mit der Hauptleistung zusammenhängen. In der Satzung tauchen deshalb Gebühren teils netto und teils brutto auf. Für ein trauerndes Ehepaar, das um 10 Uhr morgens auf dem Friedhofsamt steht, klingt das ungefähr so hilfreich wie ein Steuerberater im Wartezimmer eines Zahnarztes. Es hilft nicht. Es macht es schlimmer.

Wer eine Bestattung organisieren muss, vergleicht nicht in Ruhe Tarife, Steuerlogiken und Kalkulationsmodelle.

schwerin.news, 02.06.2026

Die Stadt verweist in den Unterlagen auf das Kostendeckungsgebot. Gebühren sollen die Kosten decken, aber nicht überschreiten. Klingt solide. Die Realität: 2024 lag der Deckungsgrad bei 95 Prozent, 2025 bei 93 Prozent, 2026 sind 96 Prozent geplant. 2027 soll er dann plötzlich auf über 105 Prozent springen, bevor er in den Folgejahren wieder sinkt. Mit anderen Worten: Einmal kräftig drüber verdienen, danach wieder knapp drunter. Das ist entweder betriebswirtschaftlich kreativ oder eine sehr spezielle Form der kommunalen Reservebildung. Beides ist möglich.

Friedhof als Kostenstelle – oder als Erinnerungsort?

Im Kern der Debatte steht eine Frage, die größer ist als jede Gebührentabelle. Was ist ein kommunaler Friedhof überhaupt? Eine gebührenfinanzierte Bestattungseinrichtung? Oder öffentlicher Raum, Grünfläche, Kulturort, Denkmalraum und Teil städtischer Identität? Die Stadt selbst beantwortet sie in der Vorlage implizit: 30,4 Prozent bezuschusste Fläche, also öffentliches Interesse. Aber: Gebühren werden trotzdem voll kalkuliert. Das ist, als würde die Stadt Schwimmbäder bauen, 30 Prozent der Fläche als Sportstätte bezuschussen und dann den Eintritt für den Rest komplett am Markt orientieren. Geht. Ist aber kein Konzept.

Die Steinmetze und die Handwerkskammer fordern deshalb, was in der Vorlage fehlt: eine Arbeitsgruppe mit allen Beteiligten, transparente Kalkulationsgrundlagen, eine faire Gebührenstruktur und den Erhalt einer vielfältigen Bestattungskultur. Die wirtschaftliche Sorge dahinter: Wenn klassische Gräber durch Gebühren unattraktiv werden, trifft das nicht nur Angehörige, sondern auch regionale Handwerksbetriebe, die seit Generationen Teil dieser Kultur sind. Ein Grabstein, ein Schriftzug, eine Inschrift. Alles Handwerk. Alles regional. Alles bezahlbar nur, wenn die Gebühr nicht jedes Jahr ein Stück weiter nach oben wandert.

Was bleibt, ist der altbekannte Reflex dieser Stadt. Eine Vorlage, die unter dem Deckmantel technischer Notwendigkeit daherkommt, eine Frist, die suggeriert, man müsse jetzt schnell entscheiden, und ein „Es gibt keine Alternative“, das wie immer dann fällt, wenn Alternativen politisch unerwünscht sind. Vielleicht gibt es sie ja doch. Man müsste nur einmal ehrlich durchrechnen, was es kostet, einen Friedhof als das zu behandeln, was er ist. Ein Ort für Menschen, nicht für Bilanzen. In unserer geliebten Landeshauptstadt ist das offenbar keine Selbstverständlichkeit. Sondern eine Position, die man sich erkämpfen muss. Mit roten Reifen, Öffentlichkeit und Steinmetzen, die den Stein nicht nur behauen, sondern ihn auch ins Rollen bringen.

Foto: Tmv23 / Wikimedia Commons / CC BY 4.0

Quellen: schwerin.news (02.06.2026) · Beschlussvorlage VO/0050/11556 im Bürgerinformationssystem

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