Gesellschaft

Schweriner Wolfsmanagement: Land schafft „klare Regelungen“ für schnelles Handeln – nach drei Jahrzehnten Wolfsdebatte

Manchmal braucht die Politik in Mecklenburg-Vorpommern ein paar Jahre, um das Offensichtliche in eine Pressemitteilung zu gießen. Diesmal waren es nur ein paar Jahrzehnte. Das geänderte Bundesjagdgesetz trat am 2. April 2026 in Kraft, das Landesjagdgesetz wurde nachgeschoben, Minister Dr. Till Backhaus durfte vor die Kameras treten, und am Ende stand ein Satz, der in seiner Schönheit an die ganz großen Sätze der Verwaltung erinnert: „Die neuen Regelungen schaffen zusätzliche Möglichkeiten und mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten.“ Rechtssicherheit. Für alle Beteiligten. Inklusive Wolf. Herzlich willkommen in Schwerin, der Landeshauptstadt, in der selbst der Wolf einen Anwalt bräuchte.

Worum geht es, muss man fairerweise erklären, weil es an Symbolkraft kaum zu überbieten ist. Ein Weidetierhalter im Land stellt morgens fest, dass der Wolf zugeschlagen hat. Der Wolf schlägt zu, obwohl der Halter alles Zumutbare getan hat, um seine Tiere zu schützen. Künftig, so das Versprechen, sollen dann „unmittelbar“ Maßnahmen eingeleitet werden können. Klingt erst einmal vernünftig. Bis man liest, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Der Wolf, der Gutachter und das Formular

Erstens: Es braucht einen „fachkundigen Gutachter“. Zweitens: Der Gutachter muss feststellen, dass tatsächlich ein Wolf am Werk war. Drittens: Der Halter muss nachweisen, dass er „zumutbare Herdenschutzmaßnahmen“ ergriffen hatte. Was „zumutbar“ ist, wird im Zweifel jener Gutachter feststellen, den der Halter gerade noch nicht hat. Was ein „fachkundiger“ Gutachter ist, regelt ein Erlass, den man vermutlich im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei findet, im dritten Unterordner, zwischen „Futtermittelüberwachung“ und „Fischereischein“. Wer dort anruft, hört erst einmal eine Bandansage, dann das Läuten eines Telefons, das niemand abnimmt.

Was in der Pressemitteilung so schlank daherkommt, ist in der Praxis ein zweistufiges Verfahren, das in etwa so zügig abläuft wie ein Baugenehmigungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern. Der Wolf reißt in der Nacht. Am Morgen steht der Halter auf der Weide und zählt nach. Bis der Gutachter kommt, vergehen Tage. Bis der Befund vorliegt, vergehen weitere Tage. Bis eine Maßnahme ergriffen wird, vergeht eine bürokratische Ewigkeit. In dieser Ewigkeit reißt der Wolf erneut. Sofern er überhaupt noch da ist. Sofern er sich nicht längst in Richtung Brandenburg verzogen hat, wo die Wölfe inzwischen mit Hauptstadtbonus leben.

„Artenschutz und Weidetierhaltung dürfen deshalb nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

— Dr. Till Backhaus, Umwelt- und Landwirtschaftsminister, in einem Satz, der sich so liest, als hätte er ihn selbst nicht zu Ende gedacht

Wolfsmanagementplan: Das ewige Wolfsmanagement

Parallel, so verrät es die Pressemitteilung fast beiläufig, arbeitet das Land an einem „landesweiten Wolfsmanagementplan“. Wer jetzt denkt, den hätte man vor zwanzig Jahren einmal aufsetzen müssen, als die ersten Wölfe durch MV zogen, liegt falsch. Der Plan ist ein Kunstwerk für sich, weil er gleichzeitig angekündigt, in Arbeit und in weiter Ferne sein darf, ohne dass es jemanden stört. Im politischen MV ist das Wolfsmanagement ein Perpetuum Mobile. Es verwaltet sich selbst. Es braucht keinen Wolf, es braucht vor allem sich selbst.

Dass ausgerechnet Schwerin den Ton für dieses Wolfs-Thema angibt, hat seine eigene Ironie. In der Landeshauptstadt leben die Wölfe, wenn überhaupt, am Stadtrand. Der eine oder andere Spaziergänger hat in den Wäldern zwischen Zippendorf und Consrade schon einmal Wolfsspuren gesehen. Die meisten Bewohner Schwerins begegnen dem Wolf höchstens auf dem Bildschirm, in Nachrichtensendungen, in Diskussionsrunden, in denen irgendwer irgendwem vorwirft, er habe den Wolf erfunden oder verdrängt. Wirklich betroffen sind die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte. Doch die Pressemitteilung kommt aus Schwerin. Wie immer.

Was am Ende bleibt, ist eine handwerklich saubere Pressemitteilung mit sauber formulierten Sätzen, die in Talkshows genauso gut funktionieren wie in Kommunalwahlkämpfen. Ein Wolf, der reißt, ein Landwirt, der zahlt, ein Minister, der versteht. In der Mitte: ein Gutachter, der klärt. Drumherum: ein Plan, der plant. Das ist, in Summe, exakt das, was man in Mecklenburg-Vorpommern unter „schnellem Handeln“ versteht. Schnell ist relativ. In Schwerin ist schnell alles, was nicht erst nach der nächsten Wahlstattfindet.

Man darf dem Minister zugutehalten, dass er den Satz „Artenschutz und Weidetierhaltung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“ tatsächlich selbst formuliert und nicht aus einer Bundespressekonferenz übernommen hat. Das ist, gemessen an den Maßstäben dieses Landes, schon eine kleine Leistung. Was allerdings fehlt, ist die ehrliche Ergänzung: „Beides gehört zusammen, und beides kommt zu kurz, solange wir Pressemitteilungen für Politik halten.“ Vielleicht steht das im Wolfsmanagementplan. Wenn er denn jemals fertig wird. In Schwerin. In MV. In einem Land, in dem selbst der Wolf länger auf Antwort wartet als ein Schweriner auf seinen Bus.

Foto: ForestWander / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0 US

Quelle: Regierung Mecklenburg-Vorpommern

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