Schwerin. Im Schweriner Schloss, das schon bessere Tage gesehen hat, haben sich am Dienstag zwei Männer die Hände geschüttelt, als hätten sie die Rettung des Abendlandes unterzeichnet. Philipp Amthor, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS, ehemals BMDV, davor BPB, irgendwann wird das schon mal digitaler Name), und Heiko Geue, Finanz- und Digitalisierungsminister Mecklenburg-Vorpommerns, besiegelten eine Vereinbarung zur vertieften Zusammenarbeit bei der Verwaltungsmodernisierung. Auf gut Deutsch: Wir versprechen, dass wir vielleicht irgendwann versuchen, fünf Sachen online zu stellen. In knapp zehn Monaten.
Die fünf Sachen sind: Ummeldung, Baugenehmigung, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und Grundsicherung im Alter. Das ist die Speerspitze der Digitalisierung in einem Bundesland, das gerade die analoge Telefonleitung als Erfolgsmodell feiert. Wer in MV eine Baugenehmigung braucht, geht derzeit noch persönlich zum Bauamt, nimmt zwei Brötchen mit, weil die Mittagspause irgendwann kommt, und hofft auf einen Sachbearbeiter, der den Sachbearbeiter kennt.
Der Generalunternehmer heißt eGo-MV
Als Generalunternehmer des Landes wird der kommunale Zweckverband eGo-MV die Strukturen aufbauen. Generalunternehmer – ein Wort, das in der Baubranche für das schöne Prinzip steht, dass irgendjemand anderes schuld ist, wenn die Heizung im Januar ausfällt. Bei eGo-MV funktioniert das genauso: Die Kommunen werden angeschlossen, die Onlinedienste bereitgestellt, und wenn die Rentnerin in Gadebusch die digitale Ummeldung nicht findet, ist es halt die Kommune, die zu langsam war.
Immerhin: Es ist eine Vereinbarung. Eine unterzeichnete. Das Papier trägt zwei Unterschriften, einen schönen Raum mit Stuck und Kronleuchtern, und es endet mit dem Satz, dass dies „nur der erste Schritt“ sei. Das ist der Klassiker der deutschen Verwaltungssprache: Wenn man heute ankündigt, dass man bis 2027 fünf von mehreren hundert Leistungen schafft, ist „nur der erste Schritt“ das diplomatische Äquivalent zu „Wir haben eigentlich keine Ahnung, aber wir wollten ein Foto mit dem Schloss im Hintergrund“.
„Ziel ist es, Verwaltungsleistungen schneller zu digitalisieren, bürokratische Belastungen abzubauen, die Qualität der Rechtsetzung zu verbessern und die Serviceorientierung der öffentlichen Verwaltung weiter zu stärken.“
— Aus der Vereinbarung zwischen BMDS und dem Finanzministerium MV, unterzeichnet im Schweriner Schloss am 16.06.2026
Neun Monate, fünf Leistungen, ein Bundesland
Man rechne kurz nach: Bis Ende März 2027 – also keine zehn Monate – sollen fünf Verwaltungsleistungen flächendeckend online gehen. In Mecklenburg-Vorpommern. In einem Land, in dem „flächendeckend“ schon beim Mobilfunk ein dehnbarer Begriff ist. Wer in Vorpommern auf einer digitalen Karte nach einem Verwaltungsvorgang sucht, braucht selbst eine Onlinedienst, um überhaupt zu wissen, wo er suchen soll.
Amthor, der erst kürzlich in Schwerin als Digitalpolitiker aufgetreten ist, sagt, die Digitalisierung sei „Chefsache“. Heiko Geue sagt, MV habe „frühzeitig die Weichen gestellt“. Beide haben recht: Die Weichen wurden in den 1990ern gestellt, stehen seitdem auf ein Nebengleis, und nun kommt ein Politiker mit Lokomotive und sagt, man müsse nur noch ein bisschen rangieren.
Was im Papier fehlt: ein Zeitplan, wann die fünfte Leistung kommt. Ein Sanktionsmechanismus, falls März 2027 nicht hält. Eine Definition von „flächendeckend“, die mehr ist als eine Pressemitteilung. Stattdessen: Schön formulierte Absichtserklärungen, ein Händedruck, und die Erkenntnis, dass Schwerin auch im Jahr 2026 vor allem das ist, wo die großen Reden gehalten werden, bevor man wieder jahrelang über die Umsetzung redet.
Wer in MV eine Wohnung ummelden will, sollte sich also bis auf Weiteres auf den Weg ins Bürgeramt machen, einen Ausweis mitbringen, einen Termin, den er im Internet gebucht hat – und das ist dann doch schon mal ein Anfang.
Foto: Markus Spiske / Unsplash
Quelle: Regierung Mecklenburg-Vorpommern
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