Schweriner Eltern kennen das Ritual: Zum Schuljahresbeginn flattert die Schulbuchliste ins Haus, und die Eltern dürfen Arbeitshefte, Hefte und Bücher selbst kaufen. Was nach Kleinigkeit klingt, ist in Wahrheit eine kommunale Praxis ohne Rechtsgrundlage – und das seit Jahrzehnten. Stadtvertreter Karsten Jagau hat das jetzt in einem scharfen Antrag auf den Punkt gebracht: Schluss damit.
Jagau fordert, die Schulbuchlisten an städtischen Schulen mit sofortiger Wirkung zu stoppen. Eltern sollen nicht länger zur eigenständigen Beschaffung und Bezahlung von Lernmitteln veranlasst werden, wenn dafür keine klare Rechtsgrundlage besteht. Konkret: Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll die Bereitstellung von Lernmitteln strikt nach § 54 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern erfolgen. Die Stadt soll zudem berichten, in wie vielen Fällen Eltern in der Vergangenheit zur Selbstbeschaffung gezwungen wurden – und wie ihnen das Geld erstattet werden kann.
„Seit jeher“ – die Standardantwort der Verwaltung
Bemerkenswert offen war die Antwort der Stadtverwaltung auf eine frühere Anfrage von Stadtvertreter Henning Foerster. Auf die Frage, seit wann an öffentlichen Schulen Schulbuchlisten ausgegeben werden, antwortete die Stadt kurz und trocken: „Seit jeher.“ Man kann das als Transparenz loben. Man kann es auch als Eingeständnis werten, dass jahrzehntelang einfach gemacht wurde, was gerade praktisch war.
Immerhin: In anderen Städten wie Rostock wird die Praxis längst über Satzungen geregelt – rechtssicher und nachvollziehbar. Schwerin hingegen hat, soweit bekannt, gar keine eigene Satzung. Eine Stadt, die ihren Bürgern auf Basis einer „bloßen Verwaltungspraxis“ Geld aus der Tasche zieht, ist entweder sehr mutig oder sehr vergesslich. In Schwerin ist das offenbar dasselbe.
„Die Bereitstellung von Lernmitteln erfolgt seit Jahrzehnten ohne klare Rechtsgrundlage. Eltern haben Anspruch auf Klarheit – nicht auf einen Bücherzettel und einen Geldautomaten daneben.“
255.000 Euro, die niemand bezahlen will
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen – wegen fehlendem Deckungsvorschlag. Eine Umstellung würde nämlich rund 255.000 Euro pro Jahr kosten, die die Landeshauptstadt zunächst vorfinanzieren müsste. Man reibt sich die Augen: Eine Stadt, die ihre 96.000 Einwohner offiziell mit dem Prädikat „Landeshauptstadt“ beehrt, will 255.000 Euro nicht aufbringen, um die Schulpflicht korrekt zu erfüllen? Das ist ungefähr so, als würde man beim Brötchenholen die Tüte sparen, weil sie ja „nicht im Preis inbegriffen“ sei.
Auch der Stadtelternrat hatte die Praxis bereits im April 2025 massiv kritisiert und der Stadt vorgeworfen, „seit Jahrzehnten nicht rechtskonform“ zu handeln. Die Stadtvertretung soll dieses Verwaltungshandeln jetzt beenden. Es wäre ein starkes Signal – nicht zuletzt an die Eltern, die längst genug bezahlt haben, ohne je nach der Rechtsgrundlage gefragt worden zu sein.
Foto: Jeffrey Hamilton / Unsplash
Quelle: schwerin.news
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