Politik

Schwerin beschließt Schutz vor Ferienwohnungen – und lässt ihn dann einfach links liegen

Willkommen in Schwerin. Hier werden Beschlüsse gefasst, die anschließend niemand umsetzt. Klingt bekannt? Ist es auch.

Die Zweckentfremdungssatzung, mit der die Stadtvertretung am 8. Dezember 2025 den Wohnraum in Paulsstadt, Schelfstadt, Altstadt und Feldstadt stärker schützen wollte, ist bis heute nicht in Kraft. Sie wurde nach Angaben der Verwaltung weder ausgefertigt noch veröffentlicht. Klingt machbar, oder? Falsch gedacht.

Papier ist geduldig, Schwerin offenbar auch

Was im Dezember 2025 als wohnungspolitisches Signal gemeint war, ist heute ein politischer Beschluss ohne scharfe Kante. Wer in den genannten Quartieren eine Wohnung in eine Ferienunterkunft umwandeln will, braucht weiterhin niemanden zu fragen. Die Idee hinter der Satzung: Eine Genehmigungspflicht. Eine Registrierungsnummer. Kontrolle. Stattdessen: nichts.

Die Verwaltung begründet das mit veränderter Rechtslage. Grundlage war das alte Zweckentfremdungsgesetz MV aus 2021. Inzwischen gilt neues Landesrecht, angepasst an die EU-Verordnung 2024/1028 zur Kurzzeitvermietung. Plattformen wie Airbnb und Booking sollen künftig Daten an Behörden übermitteln. Registrierungsnummern, Buchungsdaten, alles digital. Klingt nach Ordnung. Ist aber – nun ja – kompliziert.

Wenn der Städte- und Gemeindetag warnt

Für einzelne Gemeinden wäre es mit erheblichem Finanz-, Personal- und Organisationsaufwand verbunden, eigene digitale Registrierungsverfahren aufzubauen. Es drohen uneinheitliche Verfahren, unterschiedliche Datenstandards und eine weitere Zersplitterung der IT-Landschaft.

Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern

Übersetzt: Kein Geld, kein Personal, kein Plan. Also warten wir. Auf das Land. Auf Europa. Auf irgendwen. Hauptsache, die Verantwortung liegt bei jemand anderem.

Der besondere Clou

In der Mitteilung des Oberbürgermeisters war noch davon die Rede, dass der Beschluss des neuen Landesgesetzes „noch in diesem Sommer zu erwarten“ sei. Das Problem: Das neue Zweckentfremdungsgesetz MV ist bereits seit dem 20. Mai 2026 in Kraft. Die Mitteilung war also veraltet, bevor sie die Bürger erreichte. Willkommen in Schwerin – wo selbst die Begründungen fürs Nichtstun noch hinterherhinken.

Wohnraum in touristisch attraktiven Quartieren bleibt damit weiter dem Markt entzogen. Gerade nach dem Welterbe-Titel wächst die Sorge, dass die Innenstadt zunehmend zur Ferienwohnungs-Landschaft wird. Die Satzung sollte das verhindern. Tut sie aber nicht. Noch nicht. Vielleicht irgendwann. Vielleicht auch nicht.

Wir freuen uns drauf. Also irgendwie.

Foto: Plato Terentev / Pexels

Quelle: schwerin.news

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