Güstrow / Landkreis Rostock. Wer in den nächsten Wochen am Güstrower Kreishaus in der Tiefgarage parkt, zahlt künftig mehr. Nicht viel mehr – aber mehr. Konkret: 30 Euro im Jahr mehr. Wer dort einen Stellplatz fest angemietet hat, überweist ab Juni 360 Euro statt 330 Euro an den Landkreis. Bei einem Monatswert von 30 Euro ist das ein Plus von knapp zehn Prozent. So weit, so bürokratisch.
Was die Sache trotzdem erzählenswert macht, ist nicht der Stellplatz am Kreishaus. Der gehört den eigenen Mitarbeitern, die werden die Erhöhung schlucken, weil sie keine Wahl haben. Erzählenswert ist der zweite Teil der neuen Entgeltordnung: ein bisher geplanter, für die Öffentlichkeit vorgesehener Parkplatz direkt neben dem Kino am Stahlhof in Güstrow. Auf dem soll die Stunde künftig 1,20 Euro kosten. Der Tagesticketpreis liegt bei 6 Euro. Zum Vergleich: Die großen städtischen Parkplätze in Güstrower Altstadtnähe kosten einen Euro am Tag. Der Landkreis nimmt also das Sechsfache. „Angemessene wirtschaftliche Entgelte“, nennt das der stellvertretende Landrat Stephan Meyer (CDU).
„Die Gebühren denen der städtischen Flächen angepasst“ – mit dieser Begründung war vor einem halben Jahr die Erhöhung angekündigt worden. Herausgekommen ist das Gegenteil.
Eine Satzung aus 2012, die nicht mal alle Plätze kannte
Die alte Ordnung stammte aus dem Jahr 2012 – also aus einer Zeit, in der man über Mobilität, Innenstädte und Parkraumbewirtschaftung noch grundsätzlich anders dachte. Seither wurde gar nichts angepasst, auch nicht die Gebühren. Was sich geändert hat, ist die Kassenlage: Kreistag und Verwaltung haben sich auf die Fahne geschrieben, „alle Gebührenordnungen auf den Prüfstand zu stellen“ – und zwar so, dass Geld in die klammen Kassen fließt. Herausgekommen ist eine Erhöhung, die das Wort „Prüfstand“ neu interpretiert. Geprüft wurde offenbar vor allem, wie viel man nehmen kann, ohne dass es sofort eine politische Welle gibt. 30 Euro mehr im Jahr für die eigenen Leute? Wird im stillen Kämmerlein abgenickt. Sechsfache Tagestickets im Vergleich zu städtischen Plätzen? Ebenfalls.
Dass ausgerechnet auf einem Grundstück, das der Landkreis eigens gekauft hatte, um dort einen Gebäudekomplex für Musikschule, Volkshochschule und Büroräume zu errichten – und das jetzt, weil das Geld dafür fehlt, kurzerhand zum Parkplatz umgewidmet wird – das perfekte Sinnbild für die Prioritäten ist, hält man im Kreishaus vermutlich für Zynismus. Ist es auch.
Gebührenharmonisierung, nur in eine Richtung
Die Erhöhung wurde im Kreistag einstimmig beschlossen. Einstimmig, wohlgemerkt – was in der Regel weniger Zustimmung zur Sache als Abwesenheit von Opposition bedeutet. Wer in einem Kreistag gegen eine Parkgebühr stimmt, muss sich beim nächsten Wahlkampf die Frage gefallen lassen, ob er gegen „geordnete Finanzen“ sei. Wer zustimmt, kann sich hinstellen und erklären, man habe die Interessen der eigenen Mitarbeiter mit denen der Allgemeinheit „in Einklang“ gebracht. So funktioniert kommunale Politik in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich aus Gebühren, der wenig mit Stadtplanung und viel mit Haushaltslöchern zu tun hat.
Wer am Stahlhof in Güstrow demnächst sechs Euro für einen Tag Parken lässt, darf sich also nicht wundern – zumal erst kürzlich schon die Friedhofsgebühren in der Landeshauptstadt angehoben wurden und der Einkauf im Internet weiter zunimmt. Eine Stadtverwaltung, die Parken teurer macht als den Kinobesuch, der es auslösen soll, hat die Logik ihres eigenen Handelns vermutlich nicht zu Ende gedacht. Oder doch – und findet es gut so. „Angemessen“ nennt Meyer das. Die Bürger werden es „Behördenwillkür“ nennen. Beides hat seine Berechtigung.
30 Euro mehr im Jahr sind kein Skandal. Sechs Euro pro Tag an einem Ort, an dem städtische Plätze einen Euro kosten, sind einer. Es reiht sich ein in eine ganze Welle – die Musikschulgebühren wurden gerade erst angehoben, die nächste Runde kommt bestimmt. Mecklenburg-Vorpommern ist wieder einmal um eine kleine Lektion reicher: Wer dem Landkreis vertraut, parkt am besten in Wismar.
Bildquelle: Leonhard Lenz / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0
Foto: AUTOR / QUELLE
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