Schwerin, Landeshauptstadt eines Bundeslandes, das lautstark den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor digitaler Gewalt entdeckt hat, schickt seine Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) auf die Justizministerkonferenz nach Hamburg, um dort einen Beschlussvorschlag einzubringen. Worum es geht: Die Anbahnung von Manipulationen im Netz, die zu selbstverletzenden Handlungen führen, soll unter Strafe gestellt werden. Klingt vernünftig. Ist auch dringend nötig. Nur: Dass ausgerechnet Mecklenburg-Vorpommern mit 96.000 Einwohnern in der Landeshauptstadt den bundesweiten Vorreiter im Kampf gegen Cybermobbing, Blue-Whale-Challenges und Chat-Verführer spielen will, hat eine eigene Pointe.
Die Schutzlücke, die seit Jahren keiner sieht
Die Justizministerin benennt das Problem präzise: Es gehe um Fälle, in denen Minderjährige in einer Sequenz von Aufgaben zu schlimmstenfalls tödlichen Selbstverletzungen verleitet würden. Um Chats, in denen auf geäußerte Suizidgedanken nicht deeskalierend, sondern bestärkend reagiert werde. Um Foren, die Essstörungen als Lebensstil propagierten. Das aktuelle Strafrecht sei „auf genau diese Struktur nicht voll zugeschnitten“. Man könnte auch sagen: Es ist grob zugeschnitten auf eine Welt, in der das Internet noch nicht existierte. Dass diese Schutzlücke überhaupt erst jetzt entdeckt wird, ist das eigentlich Bemerkenswerte.
Bernhardt nennt den Fall „White Tiger“ als Beispiel, jenen mutmaßlichen Kriminellen, der seit Januar vor dem Landgericht Hamburg steht. Über Kontinente hinweg soll er Minderjährige missbraucht, mit pornografischen Bildern erpresst und zu immer heftigeren Selbstverletzungen gezwungen haben – bis hin zum Suizid. Wer sich die Fakten durchliest, versteht, warum die Justizministerin dringenden Handlungsbedarf sieht. Wer dann den Blick auf das eigene Bundesland richtet, fragt sich allerdings, warum die Landesregierung nicht schon vor drei Jahren aktiv wurde, als die ersten Hiobsbotschaften aus Hamburg durchsickerten. Stattdessen durften sich Schulen, Eltern und kommunale Jugendämter in der Zwischenzeit mit dem Hinweis begnügen, das sei „bundesweit zu regeln“. Bundesweit. Das klingt nach Berlin. Berlin ist weit weg von Schwerin.
„Auf genau diese Struktur ist das geltende Strafrecht nicht voll zugeschnitten. Diese mögliche Schutzlücke müsse geschlossen werden.“
— Jacqueline Bernhardt, Justizministerin Mecklenburg-Vorpommern (Linke)
Justizministerkonferenz als Bühne
Am 11. und 12. Juni treffen sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder in Hamburg. Bernhardt will dort einen Beschlussvorschlag einbringen. Die Frage ist, was am Ende dabei herauskommt. Erfahrungsgemäß landen solche Vorstöße in Ausschüssen, werden in Arbeitsgruppen zerredet, mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit des Bundes versehen und verschwinden im Orkus der Bürokratie. Im besten Fall kommt ein Prüfauftrag heraus. Im schlechtesten Fall eine Protokollerklärung, die besagt, dass man die Sache wichtig findet. Kinder, die in der Zwischenzeit im Internet drangsaliert werden, hilft beides nicht.
Schwerin hat in der digitalen Bildungs- und Präventionspolitik zuletzt vor allem durch zwei Dinge von sich reden gemacht: durch chronisch überlastete Schulpsychologinnen und Schulpsychologen und durch den Versuch, in jedem zweiten Erlass erstmal Akten zu wälzen, bevor irgendetwas passiert. Es ist die typische Struktur: in Sonntagsreden laut auftreten, in der Verwaltung leise verwalten. Wer in Mecklenburg-Vorpommern als Kind in Not ist, hat oft schlechte Karten. Wer in Mecklenburg-Vorpommern als Kind digital in Not ist, hat noch schlechtere Karten. Denn dann ist nicht nur das Jugendamt überlastet, sondern auch noch die Zuständigkeitsfrage ungeklärt.
Ein Land, das seine Kinder schützen will
Man muss der Landesregierung zugutehalten, dass sie das Thema überhaupt benennt. Bundesweit gibt es keinen einheitlichen Straftatbestand für die Anbahnung digitaler Gewalt. Wer in Sachsen-Anhalt ein Kind per Chat in eine Blue-Whale-Challenge treibt, macht sich strafbar, wenn überhaupt, nur über Hilfskonstruktionen. Wer in Schleswig-Holstein das gleiche tut, ebenso. Dass eine Justizministerin aus einem Land mit den niedrigsten Gehältern im öffentlichen Dienst und einem chronisch unterfinanzierten Schulwesen sich hinstellt und sagt, wir brauchen hier endlich eine bundesweite Lösung, verdient Respekt. Verdient vor allem deshalb Respekt, weil der Vorschlag auf einer Konferenz landet, auf der die großen Länder den Ton angeben und kleine Länder entweder mitdiskutieren oder stillschweigend überstimmt werden.
Was also bleibt? Ein Vorschlag aus Schwerin, der in Hamburg diskutiert wird, während die Zeit für die betroffenen Kinder und Jugendlichen weiterläuft. Ein Justizressort, das sich redlich müht, mit den Gegebenheiten einer digitalen Welt Schritt zu halten, in der Täter längst global agieren, Strafverfolger aber noch in Landesgrenzen denken. Und die leise Hoffnung, dass der Blue-Whale-Challenge-Fall in Hamburg mehr auslöst als eine Pressemitteilung. Schwerin hat sich den Mund fusselig geredet. Jetzt sind die anderen dran. Wenn am Ende nur eine Protokollerklärung herauskommt, war die Reise nach Hamburg politisches Theater. Wenn am Ende ein Gesetzentwurf herauskommt, war sie der Anfang von etwas, das in Mecklenburg-Vorpommern selten vorkommt: politischer Aktionismus, der tatsächlich wirkt.
Foto: Lucas Pezeta / Pexels
Quelle: ZEIT
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