Schwerin hat eine neue Religion: Der Sportförderantrag
Die Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns hat mal wieder bewiesen, dass man in Beamtenkreisen nichts so sehr liebt wie klare Regeln. Die brandneue Sportförderrichtlinie ist da – und sie ist, nun ja, gründlich.
„Fehlende Baugebietesorgen jedoch dafür, dass nur sehr wenige Grundstücke für den Wohnungsbau veräußert wurden.“
Wer’s als Verein schaffen will, muss jetzt ordentlich Dampf machen: Mindestens 31 Mitglieder, Stadtsportbund-Mitgliedschaft, zehn Prozent Kinder oder Jugendliche, Jahresbeitrag mindestens 60 Euro – und ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wer jetzt noch keinen Verein hat, ist selber schuld.
Das Geld? Gibt’s nur, wenn’s passt
Für Übungsleiter gibt’s künftig stolze 1,50 Euro pro Stunde. Maximal 330 Euro im Jahr. Dafür kann man sich nach der Arbeit hinsetzen und nachdenken, ob sich dasEhrenamt noch lohnt. Spoiler: Nein.
Sportgroßveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung? 500 Euro Zuschuss. Für Inklusionsprojekte gibts bis zu 250 Euro. Und wer barrierefrei bauen will – nun, das steht in einem anderen Kapitel, das niemand gelesen hat.
Das Fazit? Wer in Schwerin Sport treiben will, braucht vor allem eins: Geduld. Und einen Verein. Und 30 Freunde. Und ’ne gültige DOSB-Lizenz. Und eventuell einen Anwalt.
Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt’s übrigens nicht. Die Stadt betont das sogar ausdrücklich. Für alle, die jetzt schon den Antrag ausfüllen: Viel Erfolg.
Foto: Pavel Danilyuk / PexelsQuellen: Stadt Schwerin / schwerin.news / Grundstücksmarktbericht 2025
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