Das Plakat am Privatgebäude – ein Bußgeld
Beim Bürgerentscheid zum Stadtteilpark Lankow hing ein etwa 2 mal 3 Meter großes Plakat an einem Privatgebäude. Keine klassische Wahlwerbung an einem städtischen Lichtmast. Keine Plakatierung im öffentlichen Raum nach den Regeln für Parteien. Politische Werbung an privater Stelle halt.
„Dieses Plakat sollte entfernt werden. Nach Informationen von schwerin.news stand dabei auch ein Bußgeld im Raum.“
Das Banner für den OB – alles kein Problem
Einige Monate später: Sebastian Ehlers‘ Wahlkampfteam hängt ein deutlich größeres Banner in der Innenstadt auf – mehrere Quadratmeter, an privater Stelle wie das Lankower Plakat. Beide Male kein normaler Lichtmast, keine formale Plakatierung. Beide Male private Begründung.
Der Unterschied? Beim ersten wurde ein Bußgeld angedroht. Beim zweiten? Nix. Die Stadtverwaltung schaute weg. Wählte den bequemen Weg.
Das nennt man dann: mit zweierlei Maß. Oder, wie man in Schwerin sagt: „Das ist halt so gelaufen.“
Mal schauen, ob das jetzt ein Fall für den nächsten Bürgerentscheid wird. Diesmal zum Thema: Wie man Gesetze in Schwerin durchsetzt – je nachdem, wer gerade beteiligt ist.
Foto: Antonio Cansino / PixabayQuellen: schwerin.news / Stadt Schwerin
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