Ein Mehrfamilienhaus in Schwerin besteht komplett aus Ferienwohnungen. Kein einziger regulärer Mieter weit und breit — nur Rollkoffer, Schlüsselboxen und Bewertungen auf Booking.com. Die Stadt, die gerade erst eine Zweckentfremdungssatzung beschlossen hat, zeigt sich überrascht. Etwa so überrascht wie jemand, der sein Haus anzündet und sich wundert, dass es brennt.
Ein ganzes Haus voller Urlauber — und keiner bleibt
Das betroffene Gebäude steht in der Schweriner Innenstadt und wird vollständig als Ferienunterkunft betrieben. Laut Recherchen der Ostsee Zeitung ist nicht eine einzige Wohnung regulär vermietet. Stattdessen: durchlaufende Touristen, die den Müll in den falschen Container werfen und sich um drei Uhr nachts fragen, warum in Schwerin nichts mehr auf hat.
Die Stadtvertretung hatte im Dezember 2025 eine Zweckentfremdungssatzung beschlossen. Ab Mai 2026 brauchen Vermieter in Paulsstadt, Schelfstadt, Altstadt und Feldstadt eine Genehmigung, wenn sie Wohnungen als Ferienquartiere nutzen wollen. Strafen bis zu 100.000 Euro drohen. Theoretisch. Praktisch hat bisher noch keiner die Straßenfront eines ganzen Hauses kontrolliert.
„Wir möchten sicherstellen, dass das Wohnen in der Innenstadt auch für Normalverdiener weiterhin möglich bleibt.“
So hatte die Stadtverwaltung die Satzung begründet. Blöd nur: Das „weiterhin“ setzt voraus, dass es Normalverdiener-Wohnungen überhaupt noch gibt. In besagtem Haus jedenfalls sucht man die vergeblich — es sei denn, man betrachtet 89 Euro pro Nacht für 35 Quadratmeter als bezahlbar. Für einen Urlaub vielleicht. Zum Wohnen eher nicht.
UNESCO-Titel als Brandbeschleuniger
Seit der UNESCO-Welterbe-Auszeichnung 2024 hat sich die Nachfrage nach Schweriner Innenstadtwohnungen nochmal verschärft — leider nicht von Leuten, die dort auch leben wollen. Airbnb, Booking und Co. machen aus Schlafstädten Schlaf-hier-eine-Nacht-Städte. Der Wohnungsmarkt dankt.
Schwerin ist übrigens die erste Kommune in MV, die überhaupt gegen Zweckentfremdung vorgeht. Was ein bisschen so ist, als wäre man stolz darauf, als Erster im brennenden Haus den Rauchmelder angeschaltet zu haben. Aber hey — immerhin piepst es jetzt.
Was genau mit dem vollständig als Ferienwohnung genutzten Haus passiert, wenn die Satzung im Mai greift? Bestandsschutz. Fünf Jahre lang. Man muss die Nutzung zwar anzeigen — aber weitermachen darf man trotzdem. Die Satzung als zahnloser Tiger in einer Stadt voller Rollkoffer. Schwerin halt.
Quellen: Ostsee Zeitung, schwerin.news
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