Schwerin hatte einen Plan. Einen richtigen, großen, schönen Plan. Ein Alkoholverbot am Marienplatz sollte her, endlich Ordnung schaffen an dem Ort, der seit Jahren verlässlich für Polizeimeldungen, politische Debatten und verzweifelte Blicke von Touristen sorgt. Die Stadtvertretung gab den Prüfauftrag. Die Verwaltung prüfte. Und jetzt liegt das Ergebnis vor: Das Verbot wird nicht weiterverfolgt. Krachend gescheitert an so etwas Lästigem wie dem Grundgesetz.
Das Rechtsgutachten liest sich wie eine Ohrfeige in Amtsdeutsch. Der Besitz und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sei grundsätzlich zulässig. Ein generelles Verbot wäre rechtlich nicht haltbar. Selbst ein räumlich begrenztes Verbot bräuchte eine belastbare Datengrundlage, die es schlicht nicht gibt. Es fehle der Nachweis, dass die alkoholisierten Störer ihren Alkohol überhaupt am Marienplatz konsumiert haben. Wer sich in der Weststadt volllaufen lässt und dann am Marienplatz ausrastet, den beeindruckt ein örtliches Verbot ungefähr so sehr wie ein Parkschein einen Geisterfahrer.
Schwerins Symbolpolitik trifft auf Paragraphen
Das Schönste an der ganzen Geschichte ist die Begründung, warum ein solches Verbot alle treffen würde — nicht nur die, die Probleme machen. Das Gutachten warnt ausdrücklich: Ein Alkoholverbot am Marienplatz würde auch Menschen betreffen, die dort auf den Bus warten, von einer Veranstaltung kommen, oder den Platz einfach nur überqueren. Selbst der Glühwein in der Adventszeit wäre plötzlich illegal. In einer Stadt, in der der Weihnachtsmarkt zu den wenigen Anlässen gehört, bei denen die Innenstadt noch so etwas wie Leben zeigt, wäre das der letzte Nagel im Sarg der Schweriner Geselligkeit.
„Verstehe ich das richtig? Die Stadt wollte Trinken verbieten, hat monatelang geprüft und ist dann daran gescheitert, dass man in Deutschland auf öffentlichen Plätzen trinken darf? Das hätte ich denen auch in fünf Minuten sagen können. Kostenlos“, so ein Stammgast einer nahe gelegenen Gaststätte.
Besonders pikant: Die Verwaltung räumt ein, dass die Fallzahlen am Marienplatz „nennenswert“ seien. Alkoholisierte Personen und Ordnungswidrigkeiten, ja, das gebe es dort. Aber — und jetzt kommt der Teil, den die politischen Befürworter des Verbots vermutlich am liebsten überlesen würden — es sei nicht nachweisbar, dass der Alkohol dort auch konsumiert wurde. Man kann also belegen, dass am Marienplatz betrunkene Menschen auffallen. Aber nicht, dass sie sich dort betrunken haben. Für Schwerin ist das eine bemerkenswerte Erkenntnis: Das Problem ist messbar, aber seine Ursache liegt woanders. Das beschreibt im Grunde die gesamte Stadtpolitik.
Ein Verbot, das niemanden stört — außer alle
Die Verwaltung empfiehlt stattdessen, auf Präsenz von Ordnungsdienst und Polizei zu setzen. Die dauerhafte Polizeiwache am Marienplatz solle den Druck ohnehin erhöhen. Das klingt vernünftig. Es klingt auch exakt so wie das, was man seit Jahren hört. Mehr Präsenz, mehr Kontrolle, mehr Maßnahmen. Der Marienplatz bleibt derweil der Marienplatz.
„Ich finde es gut, dass die Verwaltung jetzt sagt: Verbot bringt nichts. Schlecht finde ich, dass sie ein Jahr dafür gebraucht hat. In der Zeit hätte man den ganzen Platz umbauen können. Oder zumindest eine zweite Bank aufstellen“, kommentierte eine Anwohnerin aus dem Großen Moor.
Das Ergebnis ist typisch Schwerin: Großer politischer Aufschlag, monatelange Prüfung, am Ende die Erkenntnis, dass man das Problem nicht mit einem Verbotsschild lösen kann. Die Stadtverwaltung nennt das „saubere Konsequenz“. Die Bürger nennen es Dienstag. Und der Marienplatz bleibt, was er immer war — Schwerins ehrlichster Ort. Hier sieht man ohne Filter, was in der Landeshauptstadt los ist. Kein Verbot der Welt ändert das. Aber immerhin weiß man es jetzt auch amtlich.
Quellen: schwerin.news
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