Es gibt Momente, in denen man denkt: Jetzt haben sie wirklich alles durch. Jede noch so absurde Debatte in der Schweriner Stadtvertretung geführt, jeden noch so unwichtigen Aspekt des städtischen Lebens reguliert. Und dann kommt die AfD-Fraktion und beweist: Da geht noch was. Der Endgegner der Schweriner Lokalpolitik ist gefunden. Es ist kein Leerstand, keine Abwanderung, kein marodes Schwimmbad. Es ist: das blinkende Schild eines Spätverkaufs.
Blinken als Bedrohung für das UNESCO-Welterbe
Die UB/FDP-Fraktion hatte den Anfang gemacht und gefordert, die weitere Ansiedlung von Spätis in der Altstadt zu begrenzen — insbesondere in der UNESCO-Kernzone. Begründung: Lärm, Vermüllung, nächtliche Gruppenbildung mit Alkoholkonsum. Das Schweriner Nachtleben, das bekanntlich aus exakt zwei offenen Türen nach 22 Uhr besteht, ist also offiziell zu wild geworden.
Die AfD setzte mit einem Ergänzungsantrag noch einen drauf: Nicht nur die Anzahl der Spätis soll beschränkt werden, sondern auch deren Beleuchtung. Farbgebung, Lichtintensität, Lichteffekte — alles soll „zurückhaltend“ werden. Das Wort „Blinken“ steht ausdrücklich im Antrag. Man stelle sich vor: Irgendwo in einem Schweriner Hinterzimmer saß ein Fraktionsmitglied und tippte mit ernstem Gesicht das Wort „Blinken“ in einen offiziellen Antrag an die Stadtvertretung.
Farbgebung, Lichtintensität und Lichteffekte sollen „zurückhaltend“ gestaltet werden. Das Wort „Blinken“ steht ausdrücklich im Antrag. — Aus dem AfD-Ergänzungsantrag
Schwerin nach 22 Uhr: Wer blinkt, stört
Der Irrsinn liegt im Timing. Spätis sind vor allem dann aktiv, wenn Schwerin längst im Tiefschlaf liegt. Um die Uhrzeit, zu der in dieser Stadt die Bürgersteige nicht nur sprichwörtlich hochgeklappt werden. Touristen gibt es dann keine mehr, die sich am Blinken stören könnten. Die einzigen Zeugen sind drei Studenten, ein Taxifahrer und eine Katze.
Aber gut — wenn man schon dabei ist, das Welterbe vor Lichteffekten zu schützen, dann bitte konsequent. Wann kommt der Antrag gegen beleuchtete Restaurantschilder? Gegen die Weihnachtsbeleuchtung? Gegen die Smart-City-Parkbank am Pfaffenteich, die ja auch blinkt? Oder ist Blinken nur dann ein Problem, wenn es von einem Laden kommt, in dem man nach Mitternacht noch eine Dose Bier kaufen kann?
Die Verwaltung bremst: „Späti“ ist rechtlich kein eigener Nutzungstyp. Bestehende Beleuchtungen genießen Bestandsschutz. Aber wann hat die Rechtslage in Schwerin je einen guten Antrag verhindert?
Die Verwaltung hat derweil schon mal dezent darauf hingewiesen, dass „Späti“ rechtlich gar kein eigener Ladentyp ist und bei bestehenden Schildern Bestandsschutz greift. Aber solche Details haben in der Schweriner Lokalpolitik noch nie eine gute Debatte ruiniert. Hauptsache, es wurde drüber geredet. Und irgendwo in der Altstadt blinkt ein Späti-Schild leise weiter — als letztes Lebenszeichen einer Stadt nach Einbruch der Dunkelheit.
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