Politik

Schwerin schützt sein Alleinstellungsmerkmal: Stadtpolitiker wollen blinkende Späti-Schilder verbieten – damit niemand denkt, hier sei abends was los

SCHWERIN. In einem als historisch bezeichneten Schritt zur Wahrung von Stadtbild, Welterbe-Würde und öffentlicher Ruhe hat die Schweriner Stadtvertretung mehrheitlich beschlossen, blinkende Leuchtreklamen an Spätverkaufsstellen in der Altstadt zu regulieren. Auslöser: Ein Anwohner hatte sich in einer Mail an die Stadtverwaltung beschwert, er habe beim Blick aus seinem Fenster kurz geglaubt, in Schwerin sei abends etwas los. „Das hat mich erschreckt“, schrieb er. „So etwas darf nicht wieder vorkommen.“

Konkret geht es um eine Handvoll Spätverkaufsstellen, die in der historischen Altstadt mit LED-Schildern auf ihre Öffnungszeiten hinweisen. Das Problem, so heißt es in der Antragsbegründung von Fraktion UB/FDP: Die Schilder blinken. Und das könnte – man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen – „geeignet sein, den Eindruck zu erwecken, in der Altstadt herrsche ein pulsierendes Nachtleben“.

Ein Eindruck, der nach einhelliger Einschätzung der Stadtvertretung nicht dem tatsächlichen Stadtbild entspricht. Was allerdings auch niemand bestritten hatte.

„Licht erweckt den Eindruck, hier sei etwas los“

„Wir haben ein UNESCO-Welterbe zu schützen“, erklärte Ratsherr Dr. Helmut Stillstand (UB/FDP), der den Antrag eingebracht hatte, auf der Sondersitzung. „Und ein Welterbe braucht keine blinkenden Discokugeln. Schwerin ist eine Kulturstadt, keine Partyzone.“ Auf die Frage, ob Schwerin jemals eine Partyzone war, bat er um die nächste Frage.

„Wir haben Analysen durchgeführt. Ein blinkendes Schild erzeugt bis zu 14 Prozent mehr wahrgenommene Lebendigkeit als ein nicht blinkendes. Das können wir uns nicht leisten.“

Gerd Leisegang, Dezernent für Ruhezonen und proaktive Dämpfung

Das Maßnahmenpaket, das unter dem Arbeitstitel „Schwerin leuchtet nicht“ läuft, sieht vor, dass Leuchtschilder in der Altstadt künftig eine maximale Leuchtintensität von zwölf Lux nicht überschreiten dürfen. Das entspricht in etwa der Helligkeit einer gut erhaltenen Teekerze. Außerdem sind Farben ab sofort auf die Töne Beige, Grau und „Norddeutschland im November“ begrenzt. Ein Blinkmodus ist ausdrücklich verboten – ebenso wie „jegliche optische Dynamik, die geeignet wäre, das Vorhandensein von Betrieb zu suggerieren“.

Die letzte Lichtquelle nach 22 Uhr kämpft ums Überleben

Einziger Widerspruch in der Sitzung kam von Kassim Al-Bashir, Betreiber eines der betroffenen Spätis, der sich Rederecht erbeten hatte. „Ich mache seit vier Jahren um Mitternacht zu“, sagte er. „Fünf Meter von mir entfernt ist seit halb neun nichts mehr auf. Offenbar bin ich das Nachtleben von Schwerin.“ Seine Klage beim Verwaltungsgericht gilt als wenig aussichtsreich, da die Stadt auf dem Standpunkt besteht, dass „Sichtbarkeit im Dunkeln kein Grundrecht“ sei.

Die Anwohner reagierten verhalten positiv auf die geplante Verdunkelung. „Ich hab’s ja schon lange gesagt, dass das zu viel Trubel ist“, sagte Rentnerin Edeltraud Pfeiffer (71), die täglich am Pfaffenteich spazieren geht. „Letzte Woche bin ich wegen so einem Schild fast gestürzt. Ich meine, nicht wirklich. Aber ich war irritiert.“ Der Mann neben ihr am Teich nickte schweigend. Es blieb unklar, ob er zustimmte oder schlief.

Aus dem Büro von Interims-OB Bernd Nottebaum hieß es, man nehme das Thema sehr ernst: „Schwerin ist eine ruhige Stadt. Das soll auch nachts so wirken.“ Parallel dazu prüfe die Verwaltung, ob auch die Straßenlampen in der Altstadt „im Sinne einer harmonisierten Nachtästhetik“ schrittweise abgedunkelt werden könnten. Als alternatives Ausgehviertel verwies die Pressestelle auf die Kleingartenanlage Lankow, „wo abends ebenfalls viel geboten wird“.

Das Programm soll ab April umgesetzt werden. Schwerin wäre damit die erste Landeshauptstadt Deutschlands, die aktiv Maßnahmen ergreift, um zu verhindern, dass Besucher irrtümlich annehmen, hier könnte etwas passieren.

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