Die Schweriner Stadtvertretung hat in einer historischen Sitzung beschlossen, die Identität der Landeshauptstadt gesetzlich zu schützen. Ab dem 1. April gilt der sogenannte „Schloss-Soli“: Jeder Einwohner ist verpflichtet, in Gesprächen mit Auswärtigen mindestens einmal pro Minute das Schweriner Schloss zu erwähnen. Verstöße werden mit bis zu 50 Euro Bußgeld geahndet.
„Wir haben festgestellt, dass manche Bürger in Gesprächen über Schwerin auch andere Themen ansprechen wollten“, erklärte ein Sprecher der Stadtverwaltung. „Das können wir nicht zulassen. Schwerin hat das Schloss. Punkt. Alles andere ist Ablenkung von unserer Kernkompetenz.“
Die Verordnung sieht eine gestaffelte Regelung vor. Bei Gesprächen unter fünf Minuten genügt eine Schloss-Erwähnung. Bei längeren Unterhaltungen muss alle 60 Sekunden das Schloss, der Schlosspark oder mindestens die UNESCO-Welterbe-Bewerbung genannt werden. Für Touristen wurde ein Merkblatt in 14 Sprachen gedruckt, das die korrekte Aussprache von „Neuschwanstein des Nordens“ erklärt.
Arbeitsgruppe prüft Sanktionen für Rostock-Lob
Besonders streng fällt die Regelung für Vergleiche mit anderen Städten aus. Wer Rostock, Hamburg oder gar Leipzig in einem positiven Kontext erwähnt, ohne direkt danach „aber wir haben das Schloss“ anzufügen, riskiert eine Verwarnung. Bei wiederholten Verstößen droht der Entzug der Schwerin-Card, die ohnehin nur Rabatte im Schloss-Museum gewährt.
„Mein Sohn ist nach Hamburg gezogen, ich durfte zwei Jahre nicht mit ihm telefonieren“, berichtet eine 67-jährige Rentnerin vom Pfaffenteich. „Erst als er zugab, dass der Hamburger Hafen zwar ganz nett sei, aber eben kein Schloss auf einer Insel hat, war die Familienkrise überwunden.“
Die Opposition kritisierte den Beschluss als zu lasch. „Eine Erwähnung pro Minute? Das reicht nicht“, wetterte ein Stadtvertreter. „In Dresden reden die Leute quasi nur über die Frauenkirche. Wir müssen nachlegen.“ Ein interfraktioneller Arbeitskreis soll nun prüfen, ob Schweriner künftig auch im Schlaf vom Schloss träumen müssen.
Wirtschaftsförderung sieht Standortvorteil
Die städtische Wirtschaftsförderung begrüßte die Verordnung. „Andere Landeshauptstädte locken mit Arbeitsplätzen, Universitäten oder kulturellem Nachtleben“, so ein Sprecher. „Wir setzen auf Kontinuität. Das Schloss steht seit 1857. Die Straßenbahn fährt seit 1908 dieselben Strecken. Warum sollten wir jetzt anfangen, uns zu verändern?“
Kritiker wenden ein, dass 30.000 Einwohner seit 1990 die Stadt verlassen haben, trotz des Schlosses. Die Stadtverwaltung wies dies als „statistisches Rauschen“ zurück. „Diese Menschen haben das Schloss offensichtlich nicht oft genug erwähnt. Sonst wären sie geblieben.“
Für die praktische Umsetzung wurde eine Schloss-App entwickelt, die automatisch mitzählt und bei drohenden Verstößen vibriert. Kosten: 2,3 Millionen Euro, Fertigstellung: 2031. Bis dahin gilt die Ehrenwort-Regelung.
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