SCHWERIN – Die Landeshauptstadt hat ein Problem: Zu viele Flaggen, zu wenig Regeln. Der Hauptausschuss hat am 27. Januar 2026 endlich Ordnung ins Fahnenchaos gebracht. Ab sofort darf die Regenbogenflagge nur noch an fünf festgelegten Anlässen wehen – und selbst das nur mit vorheriger Zustimmung des Hauptausschusses.
„Wir können doch nicht einfach Flaggen hissen, wie es uns passt!“, empört sich ein Stadtvertreter, der namentlich lieber ungenannt bleiben möchte Ähnlich wie bei Schweriner Optimismus – Eine bedrohte Art. „Was kommt als Nächstes? Dass jeder seine Lieblings-Fußballmannschaft auf dem Rathaus zeigt? Das geht nicht!“
Bürokratie macht frei – oder zumindest ordentlich
Die neue Regelung ist das Ergebnis intensiver Diskussionen Ähnlich wie bei Schwerin sammelt Spenden für Spielplatz, der gar nicht kaputt ist. 15 hoheitliche Beflaggungsanlässe sind bereits durch eine Landesverordnung aus dem Jahr 1998 geregelt – darunter der Tag der deutschen Einheit und der Volkstrauertag. Doch was ist mit all den anderen Flaggen? Dem Equal Pay Day? Dem Christopher Street Day? Dem internationalen Tag des Apfelstrudels?
„Ohne klare Regeln herrscht Anarchie“, erklärt ein Verwaltungsmitarbeiter Ähnlich wie bei Fördermittel-Zoff: Gützkow wartet seit Jahren, Landesbehörde braucht noch einen Moment. „Stellen Sie sich vor, jemand würde einfach so eine Flagge hissen! Ohne Antrag im Hauptausschuss! Das wäre das Ende der Ordnung, wie wir sie kennen.“
AfD und FDP: „Nur Deutschland, Europa und MV!“
Die AfD und die FDP machten in der Debatte klar: Sie wollen ausschließlich die Deutschland-, Europa- und MV-Flagge sehen. Alles andere sei „politische Beflaggung“ und gehöre nicht vor Verwaltungsgebäude.
Die CDU enthielt sich bei der Abstimmung – vermutlich aus Angst, versehentlich eine Meinung zu haben. SPD, ASK und Grüne hingegen begrüßen die Regelung, besonders das Hissen der Regenbogenfahne am Christopher Street Day. „Endlich dürfen wir Vielfalt zeigen – aber nur an genau fünf Tagen im Jahr und nach Genehmigung durch den Hauptausschuss“, freut sich ein Grünen-Vertreter.
Flaggen-Verantwortlichkeiten: Ein Verwaltungskrimi
Wer ist eigentlich zuständig fürs Flaggenhissen? Am Stadthaus die Hausmeister, am Rathaus der Außendienst des kommunalen Unternehmens ZGM, und am Bertha-Klingberg-Platz das kommunale Unternehmen SDS. Dort weht übrigens dauerhaft die Sparkassen-Flagge – dank einer Kooperation mit der Stadt. Ob die Sparkasse dafür einen Antrag stellen musste, ist nicht überliefert.
„Die Flaggenverantwortung ist eine ernste Angelegenheit“, betont ein ZGM-Mitarbeiter. „Jeden Morgen stehe ich vor dem Fahnenmast und frage mich: Ist heute ein hoheitlicher Anlass? Muss ich den Hauptausschuss fragen? Darf ich überhaupt noch Flaggen anfassen?“
Was als Nächstes?
Die Stadt Schwerin hat nun eine klare Flaggen-Ordnung. Wer künftig eine Flagge hissen möchte, muss einen Antrag im Hauptausschuss einreichen. Weitere Pläne für zusätzliche Beflaggungen soll es derzeit nicht geben – vermutlich, weil niemand mehr den Überblick hat.
Bleibt nur noch eine Frage: Wann kommt die Verordnung für Gartenzwerg-Aufstellungen in Vorgärten? Wir bleiben dran.
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