Die Landeshauptstadt Schwerin hat gestern in einer historischen Sitzung der Stadtvertretung ein revolutionäres Wahlgesetz beschlossen: Ab der nächsten Kommunalwahl im Jahr 2029 dürfen nur noch Personen kandidieren, die mindestens 60 Jahre alt sind. Die Begründung der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Zukunft durch Erfahrung“ ist eindeutig: „Wer Schwerin nicht in seiner Blütezeit erlebt hat, kann die Stadt nicht verstehen.“
„1988 war das letzte gute Jahr“
Oberbürgermeister-Kandidat Bernd Nottebaum (Interims-OB) zeigte sich erfreut über den Beschluss: „Schwerin hatte 1988 noch 130.000 Einwohner. Wer das nicht miterlebt hat, kann nicht nachvollziehen, wie toll es damals war.“ Stadtvertreter Hans-Jürgen Müller (72, parteilos) ergänzte: „Junge Leute kennen Schwerin nur mit 98.000 Einwohnern. Die denken, das ist normal.“
Der Beschluss fiel einstimmig. Anwesend waren 37 Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter mit einem Durchschnittsalter von 64 Jahren. Die jüngste Abgeordnete, Sabine Krause (58), enthielt sich der Stimme – „aus Solidarität mit den noch Jüngeren“, wie sie später erklärte.
28-Jähriger klagt, Gericht weist ab
Der Schweriner Kevin Schulze (28), Student der Politikwissenschaft und seit Jahren in der Kommunalpolitik aktiv, kündigte umgehend eine Klage an. „Das ist verfassungswidrig und diskriminierend“, so Schulze. Das Verwaltungsgericht Schwerin wies die Klage gestern Nachmittag ab. Begründung: „Der Kläger kann nicht nachweisen, dass er ausreichend Lebenserfahrung mit der Stadt Schwerin besitzt. Er ist erst seit 28 Jahren hier.“
„Wer die BUGA 2009 nur als Jugendlicher erlebt hat, kann die Tragweite nicht ermessen. Ich war damals schon 54 und habe verstanden, was das für Schwerin bedeutet.“
Gisela Hoffmann, 69, neu gewählte Dezernentin für Jugend und Zukunft
Die Stadt plant parallel die Einführung einer neuen Stelle: „Beauftragte für jugendliche Perspektiven“. Besetzt werden soll sie mit Gisela Hoffmann (69), die sich laut eigener Aussage „noch sehr jung fühlt“ und „gerne mal einen Kaffee bei Starbucks trinkt“.
Opposition fehlt – aus Altersgründen
Kritik an dem Beschluss blieb aus. Die einzige Jugendorganisation der Stadt, das Jugendparlament, tagt erst wieder im Juni. Ein Sprecher erklärte: „Wir treffen uns nur viermal im Jahr, und unsere Beschlüsse sind ohnehin nur empfehlend. Außerdem sind die meisten Mitglieder mittlerweile über 30 und haben Schwerin verlassen.“
Die Stadtvertretung plant bereits den nächsten Schritt – nach dem Ausgangsverbot für Unter-65-Jährige nun die Altersobergrenze: Eine Erhöhung der Mindestaltersgrenze auf 65 Jahre. „Damit stellen wir sicher, dass niemand gewählt wird, der noch im Berufsleben steht und von den Problemen echter Rentner keine Ahnung hat“, so Stadtvertreter Müller. Schwerin bleibt seiner Linie treu: Wer die Vergangenheit nicht kennt, hat in der Zukunft nichts verloren.
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