Politik

Justizministerin lässt Sohn vor Ferien beurlauben: Bildungsministerium erklärt Genehmigung für rechtswidrig

SCHWERIN – Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) hat ihren Sohn am letzten Schultag vor den Winterferien vom Unterricht beurlauben lassen, um früher in den Familienurlaub zu starten. Der Antrag sei ordnungsgemäß gestellt und von der Schule genehmigt worden, erklärte die Ministerin. Dumm nur: Das zuständige Bildungsministerium widerspricht und erklärt öffentlich, dass die Genehmigung rechtlich nicht hätte erteilt werden dürfen. Juristin trifft Schulpflicht – und verliert.

Bernhardt begründete die Beurlaubung mit „organisatorischen Gründen“. Der Reisezeitraum sei vom Reiseveranstalter vorgegeben worden – eine Formulierung, die vermutlich eleganter klingen sollte als „Pauschalurlaub war billiger“. Welche organisatorischen Gründe es genau waren, ließ sie jedoch offen. Offenbar waren sie so wichtig, dass die Teilnahme am letzten Schultag unmöglich war. Was an diesem Tag unterrichtet wurde – möglicherweise Rechtskunde – bleibt Spekulation.

Das Bildungsministerium zeigte sich wenig amüsiert und erinnerte daran, dass Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien nur in Ausnahmefällen zulässig sind. Eine Urlaubsreise stelle keinen wichtigen Grund dar. „Der Antrag hätte nicht genehmigt werden dürfen“, hieß es in einer Stellungnahme, die wie ein dezenter Seitenhieb auf die Ministerin wirkte – die ja zufällig Juristin ist und eigentlich wissen sollte, was im Schulgesetz steht.

Die Opposition war erwartbar empört. CDU-Generalsekretärin Katy Hoffmeister erklärte, wer an der Spitze der Justiz stehe, müsse nicht nur formal korrekt handeln, sondern auch erkennen, wenn persönliche Interessen mit geltendem Recht kollidieren. „Ein genehmigter Verwaltungsakt ersetzt keine politische Verantwortung“, so Hoffmeister. Übersetzt: Nur weil die Schule es erlaubt hat, heißt das nicht, dass es auch okay ist – besonders nicht für eine Justizministerin.

Bernhardt selbst sieht kein Fehlverhalten. Sie habe alles ordnungsgemäß beantragt, die Schule habe zugestimmt. Dass die Schule laut Bildungsministerium gar nicht hätte zustimmen dürfen, scheint sie nicht zu stören. Vielleicht eine neue Strategie: Wenn das Gesetz nicht passt, einfach eine Behörde finden, die es großzügig auslegt. Könnte in der Justiz neue Maßstäbe setzen.

Die Debatte um Schulpflicht und Vorbildfunktion politischer Amtsträger ist jedenfalls neu entfacht. Ob es weitere Konsequenzen gibt, bleibt offen. Vermutlich wird Bernhardt in ihrem nächsten Urlaub darauf achten, dass der Reiseveranstalter die Ferien besser berücksichtigt. Oder sie beantragt einfach eine Beurlaubung für das gesamte Schuljahr – aus organisatorischen Gründen.

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