Schwerin. Seit September 2025 prüft die Schweriner Stadtverwaltung, ob auf dem Marienplatz ein Alkoholverbot eingeführt werden könnte. Stand Februar 2026: Die Prüfung wird noch geprüft. Ein Ergebnis liegt nicht vor. Ein Termin für ein Ergebnis ebenfalls nicht. Dafür liegt eine Mitteilung vor, dass der Prüfauftrag „noch in Bearbeitung“ sei.
40 Prozent aller Straftaten unter Alkoholeinfluss — aber erstmal Daten sammeln
Die Fakten sind seit Monaten bekannt: Über 40 Prozent aller Straftaten und Ordnungswidrigkeiten am Marienplatz werden unter Alkoholeinfluss begangen. Bei Gewalt- und Widerstandsdelikten liegt der Anteil „noch deutlich höher“, wie die Polizei Schwerin bestätigt. Die Fraktion Unabhängige Bürger/FDP hatte den Prüfantrag im September gestellt, die Stadtvertretung hat zugestimmt.
Geprüft werden soll seitdem: die Rechtsgrundlage, Gerichtsurteile, die Notwendigkeit, die Verfassungsmäßigkeit, die konkrete Ausgestaltung, die Kontrolle, die Kosten, die Akzeptanz in der Bevölkerung und mögliche Alternativen. Ein ambitioniertes Programm für eine Verwaltung, die normalerweise drei Monate braucht, um eine Regenbogenflagge zu genehmigen.
„Der Prüfauftrag ist noch in Bearbeitung. Man werte die Rechtslage und Rechtsprechung aus und sammle Daten anderer Stellen.“
Bereits 2009 hatte Schwerin schon einmal ein Alkoholverbot am Marienplatz erlassen. Das Innenministerium kassierte es allerdings wieder, weil der Nachweis fehlte, dass Alkohol zu mehr Kriminalität führt. Eine wissenschaftliche Erkenntnis, die offenbar auch 16 Jahre später noch überraschend kommt.
Experten schlagen Kompromiss vor: Alkohol nur noch auf Rezept
Inzwischen wird am Marienplatz diskutiert, ob ein zeitlich und räumlich begrenztes Verbot rechtlich haltbar wäre. Theoretisch. Praktisch diskutiert dort allerdings niemand, weil die Marienplatz-Galerie inzwischen mehr Leerstand als Laufkundschaft hat und die verbliebenen Trinker die einzigen sind, die den Platz überhaupt noch als Aufenthaltsort nutzen.
Bis die Verwaltung zu einem Ergebnis kommt, empfehlen Insider, sich vorsorglich mit Getränken einzudecken. Bei dem Tempo der Prüfung könnte das Verbot frühestens 2028 in Kraft treten — pünktlich zum nächsten Versuch, es wieder zu kippen.
Bildnachweis: Dietmar Rabich, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
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