Gesellschaft

Sonderregelung zum Bewohnerparken wird verlängert – Schwerin feiert historische Kontinuität

In einer Stadt, in der sich sonst wenig bewegt, hat die Stadtverwaltung Schwerin eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen: Die vorübergehende Sonderregelung zum zonenübergreifenden Bewohnerparken wird erneut verlängert. Damit dürfen Anwohner weiterhin auch außerhalb ihrer eigenen Parkzone stehen. Oder wie der Volksmund sagt: überall und nirgendwo.

Die Regelung war einst als Übergangslösung eingeführt worden, weil zahlreiche Baustellen die ohnehin raren Stellplätze der Innenstadt verschluckten. Dass diese Baustellen mittlerweile selbst zum festen Stadtbild gehören wie das Schloss, hat offenbar niemanden gestört. Statt die Ursache zu beseitigen, wird nun das Pflaster regelmäßig erneuert.

120 Euro für das Recht auf Hoffnung

Die Jahresgebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt seit 2025 unverändert 120 Euro. Verdoppelt von vormals 60 Euro, versteht sich. Dafür darf man seinen Ausweis gut sichtbar im Fahrzeug auslegen und sich anschließend auf die Suche nach einem freien Platz begeben. Ein Abenteuer, das in der Schweriner Altstadt mitunter mehr Zeit in Anspruch nimmt als die Fahrt zur Arbeit nach Hamburg.

„Ich zahle 120 Euro im Jahr dafür, dass ich in drei verschiedenen Zonen keinen Parkplatz finde statt nur in einer.“

Anwohnerin aus der Schweriner Altstadt

Erschwerend kommt hinzu, dass die Landeshauptstadt durch die UNESCO-Welterbe-Anerkennung international an Aufmerksamkeit gewonnen hat. Die Zahl der Tagestouristen steigt, besonders in den Sommermonaten. Diese kommen für zwei Stunden, fotografieren das Schloss und parken dabei auf dem letzten freien Anwohnerplatz. Immerhin: Tages-Parkausweise für Besucher gibt es für zehn Euro. Ein Schnäppchen, wenn man bedenkt, dass der Tourist dafür das einmalige Erlebnis bekommt, einmal in der kleinsten Landeshauptstadt Deutschlands im Halteverbot zu stehen.

Provisorium als Geschäftsmodell

Die Stadtverwaltung betont, man werde die Entwicklung weiter beobachten und die Regelung nach Ablauf der Frist erneut überprüfen. Kenner der Materie rechnen damit etwa im Jahr 2047, wenn die letzte Baustelle der Innenstadt abgeschlossen sein dürfte. Bis dahin gilt: Wer in Schwerin wohnt und ein Auto besitzt, sollte sich vor allem eines leisten können – Geduld.

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