Politik

Böllerverbot in Schwerin: Zwei Stunden debattiert, null Ergebnis

Kennt ihr das, wenn man zwei Stunden über etwas diskutiert, das am Ende gar nicht geht? Wir auch. Willkommen in der Schweriner Stadtvertretung.

Am Montag wurde dort hitzig über ein mögliches Feuerwerksverbot in der Landeshauptstadt gestritten. Der Antrag klang ambitioniert: Ab Silvester 2026/2027 sollte privates Böllern im gesamten Stadtgebiet verboten werden. Stattdessen: professionelle Lasershow über dem Pfaffenteich. Klingt nach Zukunft. Klingt nach Vision. Klingt nach Schwerin? Eher nicht.

Die Argumente waren gut. Das Ergebnis vorhersehbar.

Die Befürworter hatten alles aufgefahren: Verletzungen, panische Tiere, Feinstaubwerte jenseits von Gut und Böse, Müllberge am Neujahrsmorgen, überforderte Einsatzkräfte. Alles richtig. Alles bekannt. Alles egal.

Denn dann stand Dezernent Silvio Horn auf und sprach das aus, was offenbar vorher niemand gegoogelt hatte: Der Bundesgesetzgeber hat das Sprengstoffrecht abschließend geregelt. Ein kommunales Verbot? Rechtlich nicht möglich.

Zwei Stunden Debatte. Null rechtliche Grundlage. Schwerin in einer Nussschale.

Immerhin: Schwerin hat schon Verbotszonen in der Nähe von Krankenhäusern und denkmalgeschützten Gebäuden. Das Schloss ist also sicher. Der Rest der Stadt muss halt sehen, wo er bleibt.

Und jetzt?

Der Antrag wird jetzt in den Ausschüssen „weiter beraten“. Dort sollen die Kosten für „ordnungsrechtliche Maßnahmen“ geprüft werden. Also die Kosten für ein Verbot, das rechtlich nicht existieren kann. Klingt nach einem produktiven Quartal.

Die Verwaltung setzt derweil auf „Sensibilisierung“. Einmal im Jahr werden die Bürger über Feuerwerksgefahren informiert. Ob das jemand liest? Keine Ahnung. Ob es was bringt? Siehe Silvester. Jedes Jahr. Überall.

Aber immerhin: Wir haben drüber geredet. Und in Schwerin ist das ja schon was. Wer sich fragt, wie das bei der OB-Wahl weitergeht: Die sieben Kandidaten debattieren derweil über noch größere Themen.

Titelbild: Thea Harrison / Unsplash

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